Förderung

Von der Projektidee zur LEADER-Förderung

Bis eine Projektidee ein LEADER-Förderprojekt werden kann und entsprechende Fördermittel ausgezahlt werden können, müssen verschiedene Schritte durchlaufen werden:

Wenn Sie eine Projektidee haben, wenden Sie sich als Erstes an Ihre Kommune oder an das Regionalmanagement Elbtalaue. Frau Uta Sander und Frau Evamarie Hild erläutern Ihnen gerne die grundlegenden Informationen zur LEADER-Förderung und prüfen, ob Ihre Idee grundsätzlich förderfähig ist oder ob entsprechende Anpassungen notwendig sind. Ferner erfolgt eine erste Abstimmung mit der zuständigen Bewilligungsstelle.

Wenn eine Förderfähigkeit gegeben ist, ist es sinnvoll sich als nicht öffentliche/r Projektträger:in an die jeweilige Kommune oder Samtgemeinde zu wenden. Dieses ist ratsam, da ein Projekt nur durch LEADER-Mittel gefördert werden kann, wenn eine öffentliche Kofinanzierung gewährleistet ist.

Im nächsten Schritt beschreiben Sie Ihr Vorhaben kurz in einem Projektsteckbrief und geben eine plausible Kostenschätzung ab. Für die Kostenschätzung ist es sinnvoll, entsprechende Angebote einzuholen. Sollten Sie Fragen bei der Projektbeschreibung haben, unterstützt Sie gerne das Regionalmanagement.

Den ausgefüllten Projektsteckbrief reichen Sie anschließend digital beim Regionalmanagement ein und nach einer Terminabstimmung stellen Sie Ihr Vorhaben anschließend im handlungsfeldbezogenen Arbeitskreis vor. Ein Bewertungsgremium prüft und bewertet danach Ihr Projekt anhand der festgelegte Kriterien hinsichtlich der Übereinstimmung mit der regionalen Entwicklungsstrategie und gibt eine Beschlussempfehlung an die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ab. Anhand der Beschlussempfehlung berät die LAG in ihrer Sitzung Ihr Projekt und entscheidet, ob das Vorhaben über die LEADER-Region gefördert wird.

Wenn die LAG Ihr Projekt positiv beschließt, kann die offizielle Antragsstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg (ArL) erfolgen. Das ArL ist die Bewilligungsbehörde und prüft Ihren Antrag, ohne inhaltlich zu entscheiden, ob Ihr Projekt gefördert wird oder nicht. Dieses ist die Aufgabe der LAG. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und mit den notwendigen Anlagen (u.a. Angebote) zunächst beim Regionalmanagement einzureichen. Wir überprüfen den Antrag auf Vollständigkeit. Und damit Ihr Antrag überhaupt von der Bewilligungsbehörde bearbeitet werden kann, benötigen Sie eine Registriernummer. Diese Nummer ermöglicht eine Identifizierung der Begünstigten im land- und forstwirtschaftlichen, investiven oder sonstigen EU-Förderverfahren aus den Bereichen ELER/ EGFL und wird vom Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) vergeben. Falls Sie als Antragsteller:in noch nicht registriert sind, ist daher neben dem eigentlichen LEADER-Förderantrag auch ein Antrag auf eine Registriernummer zu stellen. Die entsprechenden Antragsunterlagen erhalten sie beim Regionalmanagement und auf der Seite des ML.

Sobald Ihr Antrag seitens des ArL überprüft wurde, erhalten Sie schriftlich den Zuwendungsbescheid. Erst dann dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Projektes beginnen. Beginnen Sie nicht vorher! Ihr Projekt wäre dann nicht mehr förderfähig! Ausgenommen sind enige Vorplanungen. Erkundigen Sie sich bei Unsicherheiten bitte immer vorher beim Regionalmanagement.

Sobald Sie Ihr Projekt umgesetzt haben, müssen Sie einen Verwendungsnachweis ausfüllen und mit sämtlichen Rechnungen und sonstigen erforderlichen Unterlagen beim ArL zur Prüfung einreichen. Zu beachten ist hierbei, dass im Zuwendungsbescheid ein Bewilligungszeitraum angegeben ist. Bis zu diesem Datum muss ihr Projekt komplett umgesetzt und bezahlt sein. Es ist daher sehr ratsam, genügend Zeit für das Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen einzuplanen. Sollte es zu Verzögerungen im Projektverlauf kommen, so ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums frühzeitig und schriftlich zu beantragen.

Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises seitens des ArL erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.

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Viele Antworten auf häufig gestellte Fragen zum LEADER-Verfahren finden Sie unten.

Und wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns: regionalmanagement@elbtalaue.de oder +49 (0) 5861 808 531 oder -530

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Was wird gefördert?

Förderbar ist nahezu alles, was zu einer positiven Entwicklung der Region Elbtalaue beitragen kann. Das kann sowohl eine Maßnahme zur Qualitätssteigerung im Tourismus sein, als auch ein Raum für unterschiedliche Zielgruppen oder aber eine Strategie zum Klimaschutz. Vieles ist möglich, aber es gibt auch einige Grundvoraussetzungen, die zu beachten sind.

Das Projekt muss:

  • in der LEADER-Kulisse der Region Elbtalaue liegen
  • den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes entsprechen
  • mindestens einem Handlungsfeld bzw. Handlungsfeldziel des REK zugeordnet werden können
  • eine/n eindeutige/n Projektträger:in haben
  • umsetzungsreif sein
  • hinsichtlich der Finanzierung sichergestellt sein

Wie wird gefördert?

Eine LEADER-Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten eines Vorhabens.

Die Regelfördersätze sind festgelegt: Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten 65% auf die Bruttokosten. Gemeinnützige Organisationen erhalten 65% und und sonstige Zuwendungsempfänger:innen 48% auf die Nettokosten. Weiterhin besteht die Möglichkeit den Fördersatz durch sogenannte Bonus-Prozente zu erhöhen (zzgl. 10% für ein Kooperationsprojekt und 5% für ein handlungsfeldübergreifendes Projekt).

Gemeinnützige Organisationen und sonstige Zuwendungsempfänger:innen benötigen zur Realisierung ihrer Projekte neben den LEADER-Mitteln auch eine nationale öffentliche Kofinanzierung. Diese beläuft sich bei LEADER-Projekten auf 25% der Fördersumme.

Die maximale LEADER-Förderung beträgt 150.000 Euro (im Einzelfall ist auch eine höhere Summe möglich). Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 5.000 Euro werden nicht gefördert. Wobei hier bei notwendigen Vorarbeiten wie z.B. Machbarkeitsstudien, Veranstaltungen oder Bildungsmaßnahmen abgewichen werden kann.

Wichtig ist auch, dass die Zuwendung (also die LEADER-Fördersumme) erst nach Fertigstellung des Vorhabens und der Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises ausgezahlt wird. Die Möglichkeit der Zwischenfinanzierung des gesamten Vorhabens, also auch des bewilligten Zuschusses, muss daher gegeben sein. Bei mehrjährigen Projekten besteht allerdings auch die Möglichkeit, einen Zwischenverwendungsnachweis mit einzuplanen, so dass auch während der Projektlaufzeit Mittel abgefordert werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Teilmaßnahme dann auch abgeschlossen ist. Bei Baumaßnahmen ist das relativ einfach zu nachzuweisen, bei Dienstleistungsaufträgen muss jedoch im Einzelfall überprüft werden, wann eine Teilmaßnahme abgeschlossen ist.

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich kann nahezu jede/r, die/der im LEADER-Gebiet ein Projekt umsetzen möchte, gefördert werden. Antragsteller:in können beispielsweise Gemeinden, Vereine, Verbände und Privatpersonen sein.

Allerdings hängt die Höhe des Fördersatzes von dem/der jeweiligen Zuwendungsempfäger:in ab:

  • öffentliche Antragsteller:innen, d.h. Gebietskörperschaften wie Landkreise, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ihre Unternehmen und Einrichtungen, an denen sie mit mehr als 50% beteiligt sind, erhalten einen Regelfördersatz in Höhe von 65% (auf die Bruttokosten)
  • Gemeinnützige Organisationen, d.h. gemeinnützige Vereine, Organisationen und Einrichtungen erhalten ebenso einen Regelfördersatz von 65%, allerdings berechnet auf die Nettokosten
  • Sonstige Zuwendungsempfänger:innen, d.h. natürliche Personen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts erhalten einen Regelfördersatz von 48%, berechnet auf die Nettokosten

Zu beachten ist weiterhin, dass der Fördersatz von 65% bei Investitionen im Sinne des Art. 73 Abs. 4 der VO(EU) 2115/2021 vom 06.12.2021 (Strategieplan-VO) –veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L435 unter Berücksichtigung der dort genannten Ausnahmen nicht überschritten werden darf.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Projekte können kontinuierlich beantragt werden, d.h. es gibt keine Stichtagsregelung für eine Antragsstellung. Allerdings gibt es anderen Fristen, die eingehalten werden müssen:

- nach einer positiven Beschlussfassung der LAG, muss der/die Projektträger:in dem Regionalmanagement den offiziellen EU-Förderantrag innerhalb von 6 Monaten online vorlegen

- nachdem anschließend der offizielle EU-Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde (dem ArL Lüneburg) gestellt wurde, erhält der/die Projektträger:in einen Bewilligungsbescheid, in dem u.a. die Auflagen zur Umsetzung des Projektes genannt werden. Dieser Bescheid muss unbedingt abgewartet werden. Ansonsten drohen Sanktionen bzw. die Förderung wird hinfällig.

- zu beachten sind auch die Zweckbindungsfristen. Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Die oder der Begünstigte darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung (grundsätzlich) nicht anderweitig verfügen.
Die Zweckbindungsfrist für bauliche Maßnahmen beträgt 12 Jahre und für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre.
Bei nicht zweckentsprechender Verwendung während der Zweckbindungsfrist, z.B. bei Verkauf, oder anderer Nutzung, sind gezahlte Beträge anteilig zu erstatten. Die Änderung der Zweckbindung ist der Bewilligungsstelle anzuzeigen.

Wann kann ich einen Antrag auf LEADER-Förderung stellen?

Projektideen können fortlaufend in Form eines ausgefüllten Projektsteckbrief beim Regionalmanagement eingereicht werden. Nachdem dieser überpüft wurde, stellt der/die Projektträger:in das Vorhaben im entsprechenden Arbeitskreis vor, welcher anschließend eine Beschlussempfehlung an die LAG weitergibt.

Die LAG tagt i.d.R. mindestens einmal im Quartal und beschließt in ihren Sitzungen über die eingereichten Projektideen und somit, ob ein Projekt in der Region mit LEADER-Mitteln gefördert wird oder nicht. Das Regionalmanagement informiert die Projekträger:innen über das jeweilige Ergebnis. Bei einer positiven Beschlussfassung seitens der LAG, kann im nächsten Schritt ein offizieller EU-Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde (ArL Lüneburg) gestellt werden.

Wann darf ich mit der Umsetzung des Projektes beginnen?

Wenn die LAG ein Projekt positiv beschlossen hat, muss ein offizieller EU-Förderantrag inkl. aller notwendigen Unterlagen (z.B. Angebote) bei der zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Nachdem die Bewilligungsstelle den Antrag genehmigt hat, erhält der/die Projektträger:in einen Bewilligungsbescheid, in dem u.a. die Auflagen zur Umsetzung des Projektes genannt werden. Erst nachdem dieser Bescheid vorliegt, darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Bei einem vorzeitigen Beginn ist die Förderung hinfällig! Eine Ausnahme sind einige Vorplanung. Erkundigen Sie sich bei Unklarheit bitte immer vorher beim Regionalmanagement!

Wie vergebe ich Aufträge?

Bei der Vergabe von Aufträgen sind Vergabevorgaben zu berücksichtigen. Bei öffentlichen Auftraggeber:innen nach GWG gelten die VOB und die UVgO. Für sonstige Auftraggeber:innen außerhalb des GWG sind die Vergabevorgaben in der ANBest-ELER festgelegt und richten sich nach der Höhe der Förderung bzw. dem Fördersatz.

Was mache ich, wenn ich während der Projektumsetzung bemerke, dass Abweichungen entstehen?

Die Angaben in den Antragsunterlagen sind bindend. Sollten während der Durchführung des Projektes Abweichungen entstehen, sind sie vorher der Bewilligungsstelle zur Genehmigung vorzulegen. Das könnte schon der Fall sein, wenn die Kostenermittlung für die Auftragsvergabe an ein Unternehmen anders aussieht, als die ursprüngliche Kostenschätzung. Es ist daher sinnvoll jegliche Änderung immer erst der Bewilligungsstelle mitzuteilen. Ansonsten kann es passieren, dass bestimmte beantragte Maßnahmen nicht gefördert werden. Zudem können zustätzlich Sanktionen entstehen.

Was muss ich sonst noch beachten?

Zu bachten ist, dass eine LEADER-Förderung mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist und viele Vorgaben beachtet werden müssen. Die Schritte bis zum offiziellen EU-Antrag (Steckbrief und Vorstellung im Arbeitskreis) sind problemlos zu bewältigen, aber insbesondere die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen für den Verwendungsnachweis kann, je nach Projekt, sehr umfangreich sein. Planen Sie hierfür  genügend Zeit ein und stellen Sie im Ideallfall bereits wähend der Umsetzung alle Dokumente zusammen.

Und sollte es während der Projektumsetzung zu Verzögerungen kommen, beantragen Sie frühzeitig eine schriftliche Verlängerung des Bewilligungszeitraumes. Ansonsten muss Ihr Projekt bis zu dem im Bewilligungsbescheid angegeben Datum komplett umgesetzt und bezahlt sein.

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