Wie der LEADER-Prozess der Elbtalaue aufgebaut ist, d.h. welche Schritten zu durchlaufen sind, bis eine Projektidee zu einem Förderporjekt wird und Fördermittel ausgezahlt werden können, wir hier bildlich dargestellt und nachfolgend detailliert erläutert:
Wenn Sie eine Projektidee haben, wenden Sie sich im ersten Schritt an Ihre Kommune oder an das Regionalmanagement Elbtalaue. Frau Uta Sander und Frau Evamarie Hild erläutern Ihnen hier gerne die grundlegenden Informationen zur LEADER-Förderung und prüfen, ob Ihre Idee grundsätzlich förderfähig ist oder ob entsprechende Anpassungen notwendig sind. Ist eine Förderfähigkeit gegeben, ist es sinnvoll sich als nicht öffentlicher Projektträger an die jeweilige Kommune oder Samtgemeinde zu wenden. Dieses ist ratsam, da ein Projekt nur durch LEADER-Mittel gefördert werden kann, wenn eine öffentliche Kofinanzierung gewährleistet ist.
Im nächsten Schritt beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben in einem Projektsteckbrief und geben eine plausible Kostenschätzung ab. Für die Kostenschätzung ist es sinnvoll, entsprechende Angebote einzuholen. Sollten Sie Fragen bei der Projektbeschreibung haben, unterstützt Sie gerne das Regionalmanagement.
Den ausgefüllten Projektsteckbrief reichen Sie anschließend digital beim Regionalmanagement ein und nach einer Terminabstimmung stellen Sie Ihr Vorhaben kurz im handlungsfeldbezogenen Arbeitskreis vor. Ein Bewertungsgremium prüft und bewertet im Anschluss an die Arbeitskreissitzung Ihr Projekt anhand der festgelegten Kriterien hinsichtlich der Übereinstimmung mit der regionalen Entwicklungsstrategie und gibt eine Beschlussempfehlung an die Lokale Aktionsgruppe, kurz LAG, ab. Anhand der Beschlussempfehlung berät die LAG in ihrer Sitzung Ihr Projekt und entscheidet, ob das Vorhaben über die LEADER-Region gefördert wird. Wenn die LAG Ihr Projekt positiv beschließt, kann die Antragsstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg (kurz ArL) erfolgen. Die ArL ist die Bewilligungsbehörde und prüft Ihren Antrag, ohne inhaltlich zu entscheiden, ob Ihr Projekt gefördert wird oder nicht. Dieses ist die Aufgabe der LAG. Sobald Sie vom ArL schriftlich den Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie mit der Umsetzung Ihres Projektes beginnen. WICHTIG: Wenn Sie vorher mit der Umsetzung beginnen, ist Ihr Projekt nicht mehr förderfähig! (ausgenommen sind Vorplanungen. Erkundigen Sie sich bei Unsicherheiten stets beim Regionalmanagement)
Sobald Sie Ihr Projekt umgesetzt haben, müssen Sie den Verwendungsnachweis ausfüllen und mit sämtlichen Rechnungen und sonstigen erforderlichen Unterlagen beim ArL zur Prüfung einreichen. Zu beachten ist hierbei, dass im Zuwendungsbescheid ein Bewilligungszeitraum angegeben ist. Bis zu diesem Datum muss ihr Projekt komplett umgesetzt und bezahlt sein. Es ist daher sehr ratsam, genügend Zeit für das Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen einzuplanen. Sollte es zu Verzögerungen im Projektverlauf kommen, so ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums frühzeitig und schriftlich zu beantragen.
Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises seitens des ArL erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
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Um Ihnen das Ausfüllen des Projektsteckbriefes zu erleichtern, lesen Sie sich gerne vorab die Handlungsfeldziele, die Förderbedingungen und die Projektauswahlkriterien des Regionalen Entwicklungskonzeptes durch. So können Sie ihr Projekt besser zuzuordnen und auch bereits eine mögliche Förderung prüfen.