Abschreibung
Betrag, der bei Vermögensgegenständen die eingetretene Wertminderung erfassen soll und der dementsprechend als Aufwand (bzw. in der Kostenrechnung als Kosten) angesetzt wird.
Aktiva
Aktiva ist die Summe des Anlagevermögens, des Umlaufvermögens und der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden. Die Aktiva zeigen die konkrete Verwendung der eingesetzten Mittel. Das buchhalterische Verfahren zur Erfassung der Aktiva wird als Aktivierung bezeichnet. Gegensatz: Passiva.
Anlagevermögen
Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden. Das Anlagevermögen setzt sich zusammen aus dem Immateriellen Vermögen (z.B. Konzessionen), den Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Gebäude) sowie den Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen).
Anschaffungswertprinzip
Nach dem Anschaffungswertprinzip stellen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten - vermindert um etwaige Abschreibungen - die Obergrenze der Bewertung dar. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die anfallen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Aufwand/Aufwendungen
ist die Summe der Ausgaben für die in einer Abrechnungsperiode verbrauchten Güter und Dienstleistungen, z.B. verwendete Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Wertminderung an Gebrauchsgütern (Abschreibungen), Löhne, Gehälter, Besoldungen, Aufwand für Leistungen von Dritten, einseitige Transferleistungen. Nicht jeder Aufwand ist ausgabenwirksam (z.B. Abschreibungen).
Ausgaben/Auszahlungen
Ist-Ausgaben im kameralen Sinne entsprechen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - dem hier verwendeten betriebswirtschaftlichen Begriff der Auszahlung.
Unter Ausgaben werden im Neuen Kommunalen Rechnungswesen sämtliche Geldvermögensminderungen in barer und unbarer Form verstanden. Hierzu gehören u.a. die Verminderung des Kassenbestandes, die Verminderung des Forderungsbestandes und die Erhöhunh des Verbindlichkeitsbestandes.
Auszahlungen sind Verminderungen des Bargeldbestandes und Belastungen von Girokonten.
Außerordentliches Ergebnis
Das außerordentliche Ergebnis umfasst zum Einen das "realisierte außerordentliche Ergebnis" und zum Anderen das "Bewertungsergebnis".
Zum realisierten außerordentlichen Ergebniszählen außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge sowie unregelmäßig anfallende periodenfremde Aufwendungen und Erträge. Zum Bewertungsergebniszählen nicht realisierte Erträge und Aufwendungen aus der Neubewertung von Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag.
Basis-Reinvermögen
Das Basis-Reinvermögen der Eröffnungsbilanz entspricht der Differenz zwischen Vermögen und Schulden, vermindert um zweckgebundene Rücklagen und den Sonderposten für Investitionszuweisungen und -beiträge. In der Folge ist die Verrechnung von Jahresfehlbeträgen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Basis-Reinvermögen vorgesehen. Grundsätzlich sollte es aber unverändert bleiben.
Bewertung
Bewertung ist ein Verfahren mit dem Ziel, die unter den einzelnen Bilanzpositionen (Aktiva und Passiva) darzustellenden Güter zu bewerten. Bei der Bewertung müssen Unternehmen insbesondere folgende Prinzipien beachten: Vorsichtsprinzip, Anschaffungswertprinzip, Realisations- und Imparitätsprinzip, Niederst- und Höchstwertprinzip. Diese Prinzipien gelten in ähnlicher Form im Neuen Kommunalen Rechnungswesen.
Bewirtschaftung
Bewirtschaftung ist die Verwaltung der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel einschließlich der Verpflichtungsermächtigung und die Überwachung ihrer Inanspruchnahme.
Bilanz
Die Bilanz ist eine kurz gefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) in Kontenform. Somit läßt sich leicht erkennen, woher
das Kapital stammt (Mittelherkunft) und wo es im Einzelnen angelegt/ investiert worden ist (Mittelverwendung). Die einzelnen Konten der Bilanz
nennt man Bestandskonten. Grundlage für die Aufstellung einer Bilanz ist das Inventar.
Die Bilanz kennzeichnet den Abschluss des Rechnungswesens für einen bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag). Vermögen (Aktiva) sowie Eigenkapital und Schulden (Passiva) sowie Rechnungsabgrenzungsposten werden einander gegenübergestellt. Die Bilanz ist immer ausgeglichen (Aktiva=Passiva).
Buchführung
Erfassung aller Geschäftsvorfälle in wertmäßiger Form. Die finanziellen Beziehungen einer Kommune werden in der Finanzbuchhaltung erfasst und über einen regelmäßigen jährlichen Abschluss zur Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung verdichtet (externes Rechnungswesen). Hierfür hat die Finanzbuchhaltung alle in Zahlenwerten festgehaltenen und wirtschaftlich bedeutsamen Vorgänge aufzuzeichnen.
Budgetierung
Budgetierung bezeichnet im Neuen Kommunalen Rechnungswesen das Verbinden mehrerer Ergebnis- oder Finanzpositionen, so dass die Ansätze einzelner Finanz- bzw. Ergebnispositionen voll ausgeschöpft und überschritten werden dprfen, so lange die Summe der Ansätze der budgetierten Auszahlungs- bzw. Aufwandsermächtigungen oder der Zuschuss eines Zuschussbudgets nicht überschritten wird.
Debitorenbuchhaltung
Buchmäßiger Nachweis von (Einzel-)Forderungen gegenüber einem Schuldner (Zahlungspflichtigen) in einem Konto. Es ist als Personenkonto Unterkonto des jeweiligen Forderungskontos.
Doppik
Abkürzung für doppelte Buchführung. Im engeren Sinn eine Bezeichnung für die Buchführungstechnik. Im weiteren Sinn steht der Begriff für das kaufmännische Rechnungswesen insgesamt. Im "Modellprojekt Doppik" wird der Begriff im weiteren Sinn verstanden, einschließlich Ansatz- und Bewertungsregeln und Ressourcenverbrauchskonzept etc.
Die Doppik ermittelt das Jahresergebnis (kaufmännisch: Erfolg) auf zweifache Weise, zum einen durch die Bilanz und zum anderen durch die Gesamtergebnisrechnung (kaufmännisch: Gewinn- und Verlustrechnung). Da im Rahmen der Doppik jeder Geschäftsvorfall doppelt gebucht wird, zuerst im Soll und danach im Haben, ist eine indirekte Kontrollfunktion vorhanden, welche die Buchungssicherheit erhöht.
Eigenkapital
Das Eigenkapital entspricht grundsätzlich der Differenz zwischen Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva). Zum Eigenkapital gehören gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- bzw. Verlustvortrag und Jahresüberschuß bzw. -fehlbetrag.
Jahresüberschüsse erhöhen und Jahresfehlbeträge mindern das Eigenkapital. Gegensatz: Fremdkapital.
Einnahmen/ Einzahlungen
Ist-Einnahmen im kameralen Sinn entsprechen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - dem hier verwendeten betriebswirtschaftlichen Begriff der Einzahlungen.
Unter Einnahmen werden im Neuen Kommunalen Rechnungswesen sämtliche Geldvermögenszugänge in barer und unbarer Form verstanden. Hierzu gehören u.a. die Erhöhung des Kassenbestandes, die Erhöhung des Forderungsbestandes und die Verminderung des Verbindlichkeitsbestandes.
Einzahlungen sind Erhöhung des Bargeldbestandes und Gutschriften auf Girokonten.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt ermächtigt zum Ressourcenverbrauch und nicht lediglich zum Geldverbrauch. Damit wird auch der Verzehr von Vermögen und die Begründung von Zahlungs- oder Leistungsverpflichtungen abgebildet.
Ergebnisrechnung
siehe Gesamtergebnisrechnung und Teilergebnisrechnung
Ergebniszentren
Ergebniszentren sind Abrechnungsbereiche, die über eigene Budgets verfügen ("Mandanten").
Erlöse
In Geld bewertete verkaufte Güter/ Dienstleistungen,...(Produkte, Leistungen); Kosten
Eröffnungsbilanz
Die erstmalig aufgestellte Bilanz wird als Eröffnungsbilanz bezeichnet. Die Vermögensbewertung erfolgt zum Bilanzstichtag zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten. Bei der Aufstellung werden die einzelnen Bilanzposten der Aktiv- und Passivseite der Eröffnungsbilanz als Anfangsbestände auf die Hauptbuchkonten übertragen.
Des weiteren kann auch die Bilanz eines Wirtschaftsjahres als Eröffnungsbilanz - auch Anfangsbilanz - bezeichnet werden. Die Angaben entsprechen denen der Schlussbilanz des abgelaufenen Jahres (Prinzip der Bilanzidentität).
Ertrag
Erträge sind im Gegensatz zu Aufwendungen die bewertete Güterentstehung eines Unternehmens innerhalb einer Periode, d.h. die Erhöhung des Nettovermögens eines Unternehmens.
Ein Ertrag wird zwar in Geld ausgedrückt, bedeutet aber nicht unbedingt einen zahlungswirksamen Wertezuwachs.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt werden alle voraussichtlichen Zahlungsvorgänge abgebildet, unabhängig davon, ob sie ergebniswirksam sind oder nicht.
Finanzrechnung
Siehe Gesamtfinanzrechnung und Teilfinanzrechnung
Finanzstatistik
Die Finanzstatistik erfasst die Zahlungen der kommunalen Haushalte in der Systematik des Gliederungs- und Gruppierungsplans (obligatorische Erfassungssystematik der Statistischen Ämter). Beim Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) wird der Gruppierungsplan durch einen Kontenrahmen ersetzt. Die Erfüllung der finanzstatistischen Anforderungen ist bei der Ausgestaltung des NKR (mittel- bis langfristig) zu gewährleisten.
Forderungen
Forderungen sind Leistungen, die man für ein veräußertes Produkt bekommt. In der Kammeralistik kann man diese mit den Werten des Anordnungssolls
vergleichen.
Fremdkapital
Bezeichnung für die in der Bilanz ausgewiesenen Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter) gegenüber Dritten, die rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind. Fremdkapital dient der Finanzierung des Vermögens und ist somit eine Passivposition in der Bilanz. Gegensatz: Eigenkapital.
Gesamtergebnisrechnung
Eine der drei Komponenten des Neuen Kommunalen Rechnungswesens. Ertrag (Ressourcenaufkommen) und Aufwand (Ressourcenverbrauch) werden einander gegenübergestellt, sie ist daher das Äquivalent zur Gewinn- und Verlustrechnung des kaufmännischen Rechnungswesens. Der Saldo der Ergebnisrechnung stellt den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag dar. Ein Jahresüberschuss erhöht und ein Jahresfehlbetrag senkt das Eigenkapital.
Gesamtfinanzrechnung
Die Gesamtfinanzrechnung ist im Neuen Kommunalen Rechnungswesen eine Komponente des Jahresabschlusses. Sie dient dem Nachweis der empfangenen Einzahlungen und der geleisteten Auszahlungen eines Jahres sowie der Änderungen des Bestandes an Finanzmitteln.
Gewinn
siehe Jahresergebnis
Gewinn- und Verlustrechnung
Im kaufmännischen Rechnungswesen wird die der Gesamtergebnisrechnung entsprechende Rechnung als Gewinn- und Verlustrechnung bezeichnet.
Gewinnvortrag
Der Gewinnvortrag ist der Teil des Bilanzgewinns des Vorjahres oder der Vorjahre, über dessen endgültige Verwendung erst später entschieden werden soll.
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Die GoB bilden die allgemeine Grundlage für das Neue Kommunale Rechnungswesen. Folgende Grundsätze sind zu beachten:
Vollständigkeit, Richtigkeit und Willkürfreiheit, Verständlichkeit, Öffentlichkeit, Aktualität, Relevanz, Stetigkeit, Nachweis der Rechts- und Ordnungsmäßigkeit und Dokumentation der intergenerativen Gerechtigkeit.
Höchstwertprinzip
Grundsatz der Bewertung für Verbindlichkeiten. Das Höchstwertprinzip besagt, dass der Wertansatz für eine Verbindlichkeit nach oben korrigiert werden muss, falls sich der Rückzahlungsbetrag entsprechend ändert, z.B. auf Grund der Aufwertung einer Auslandsgewährung. Für Aktiva gilt kooespondiert das Niederstwertprinzip.
Imparitätsprinzip
Grundsatz der Bewertung. Schränkt das Realisationsprinzip ein, indem es verlangt, dass Wertminderungen bereits dann berücksichtigt werden, wenn sie sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abzeichnen. Wertsteigerungen hingegen dürfen entsprechend dem Realisationsprinzip erst angesetzt werden, wenn sie realisiert sind.
Interne Leistungsverrechnung
Verrechnung von Leistungen, die in der eigenen Organisationseinheit zwischen Kostenstellen und Kostenträgern erbracht und genutzt werden, werden untereinander mit Hilfe von Stundensätzen oder Verrechnungspreisen.
Inventar
Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Schulden, erstellt durch das Verfahren der Inventur. Das Inventar ist Grundlage für das Erstellen der Bilanz.
Inventur
Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden, die in der Bilanz dem Grunde nach angesetzt werden können, durch Zählen, Messen, Wiegen und Schätzen. Die Bestandsaufnahme findet ihren Niederschlag im Inventar.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss stellt das Spiegelbild des Haushaltsplanes dar und dokumentiert das Ergebnis seiner Ausführung. Hauptbestandteil sind die drei Komponenten Bilanz, Gesamtergebnis und Gesamtfinanzrechnung. Als Spiegelbild zum produktorientierten Haushalt enthält der Jahresabschluss Teilergebnisrechnung, Teilfinanzrechnung und Produktkennzahlen mit Erläuterungen. Weitere Bestandteile des Jahresabschlusses sind der Anhang mit dem Anlagenspiegel, dem Verbindlichkeitenspiegel und dem Rechenschaftsbericht.
Jahresergebnis
Jahresergebnis ist die Differenz aller Erträge und Aufwendungen der Kommune bzw. eines im produktorientierten Haushalt (bzw. im Jahresabschluss) abgebildeten Produktberecihs oder einer dort abgebildeten Produktgruppe.
Falls das Jahreergebnis der Kommune negativ ist, wird es als Jahrefehlbetrag, falls es positiv ist, als Jahreüberschuss bezeichnet.
Der Jahresfehlbetrag mindert und der Jahresüberschuss erhöht das Eigenkapital.
Kasseneinahmereste
Dieses sind die Rechnungsabgrenzungsposten in der kaufmännischen Buchführung.
Kennzahlen/ Kennziffern
Kennzahlen/ Kennziffern sind Indikatoren für die Quantität, Qualität, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit des Produktes. Für jedes definierte Ziel sollte mindestens eine Kennziffer den Grad der Zielerreichung abbilden. Es ist immer wieder zu prüfen, ob die Kennziffern tatsächlich steuerungsrelevant sind. Eine große Zahl weitgehend ungenutzter oder umstrittener Daten wird der Verwirklichung der outputorientierten Steuerung eher schaden als nutzen.
Konsolidierung
Der Begriff der Konsolidierung ist in der Betriebswirtschaftslehre doppelt belegt.
Zum einen bezeichent er die Transformation von Schulden in Eigenkapital oder langfristige Verbindlichkeiten.
Zum anderen wird er zur Aufrechnung konzerninterner Vorgänge im Konzernabschluss (konsolidierter Abschluss) benutzt. Es existieren verschiedene Konsolidierungsverfahren. Bei der Vollkonsolidierung werden Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge aus den Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen (hier: Mitgliedsgemeinden und Stadt) voll in den Konzernabschluss einbezogen. Ein weiteres Konsolidierungsverfahren ist die Equity-Methode. Hierbei wird der Beteiligungsbuchwert in der Konzernbilanz laufend an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht, angepasst.
Kontenplan
Der Kontenplan ist die systematische Gliederung aller Konten der Buchführung (Bestands-, Aufwands- und Ertragskonten) sowie ggf. aller Konten der Finanzrechnung für eine bestimmte Kommune.
Kontenrahmen
Der Kontenrahmen ist ein Plan, der das Rechnungswesen in den Kontenklassen, diese wiederum in Kontengruppen, die Kontengruppen in Kontenarten und ggf. die Kontenarten in Konten sowie die Konten in Unterkonten unterteilt. Der Kontenrahmen für Kommunen bietet einen Rahmen, auf dessen Basis die Kommunen ihren individuellen Kontenplan erstellen können.
Konzernabschluss
Der Konzernabschluss fasst die Bilanzen, die Ergebnisrechnungen (die im kaufmännischen Rechnungswesen als Gewinn- und Verlustrechnung bezeichnet werden) und die Anhänge der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen und der Kommune in einer Konzernbilanz, einer Konzernergebnisrechnung und einem Konzernanhang zusammen.
Kosten
Kosten sind der in Geldeinheiten bewerteter Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für die Beschaffung, Erstellung und Abgabe von betrieblichen Leistungen einschließlich der Aufrechterhaltung der dafür erforderlichen Kapazitäten einer Periode. Dem Begriff Kosten entspricht der Einnahmebegriff Erlöse (für die Leistungen erzielte Erlöse/ Preise). Kosten sind unabhängig von Auszahlungen und Ausgaben. Sie sind zu ermitteln aus dem Aufwand der Finaznbuchhaltung bzw. aus den Ausgaben des Haushaltes durch ausgliedern der neutralen Aufwendungen (betriebsfremde Aufwendungen) bzw. durch zufügen der nicht als Aufwand verbuchten Zusatzkosten (kalkulatorische Kosten).
Kostenarten
Beschreibung des bei der betrieblichen Leistungserstellung entstehenden Werteverzehrs in bestimmten Kategorien; gegliedert nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren in Personal, Sachkosten (Material, Fremdleistungen) und kalkulatorische Kosten.
Kostenstellen
Einheit, bei der Kosten entstehen mit zugehöriger (Führungs-)Verantwortlichkeit. Um wirksame Wirtschaftlichkeitskontrollen durchführen zu können, sollte eine Identität von Kostenstelle und Verantwortungsbereich angestrebt werden. Kostenstellen sind nach funktionalen, organisatorischen oder räumlichen Aspekten abgegrenzte Leistungs- bzw. Verantwortungsbereiche, denen die von ihnen verursachten Kosten(arten) zugerechnet/zugewiesen werden (z.B. Fachbereiche, Abteilungen).
Kostenstellenplan
Der Kostenstellenplan entsteht auf der Grundlage der gebildeten Kostenstellen und weist diese aus.
Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung ist ein Verfahren der Zuordnung der Kostenarten auf die Kostenstellen, wobei direkt zurechenbare Kosten (Primärkostenverrechnung) und nicht direkt zurechenbare Kosten (Sekundärkostenverrechnung) zu unterscheiden sind. Sie hat die Aufgabe die anfallenden Kostenarten verursachungsgerecht auf die Kostenstellen zuzuordnen, um so deren Kostenverbrauch zu überwachen, u.a. mit dem Ziel der Ermittlung von Stundensätzen.
Kostenträger
Ein Kostenträger sagt aus, wofür Kosten angefallen sind. D.h. die Kosten werden den einzelnen Produkten und Leistungen zugeordnet (z.B. Kubikmeter
Abwasser, Tonne Müll, Meter Straßenlänge usw.). So können Entgelte festgelegt und innerbetriebliche Leistungsverrechnungen vorgenommen werden.
Die Kostenträger sind in der Regel an der Struktur der Produkte orientierte Kostenzurechnungsobjekte, die zuordnen und verdeutlichen, wofür die Kosten entstanden sind.
Kostenträgerplan
= Systematik aus Produkten und Projekten je Kostenstelle.
Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung ist ein Verfahren zur Ermittlung der Kosten eines Produktes oder Projektes.
Sie hat die Aufabe, die anfallenden Kostenarten verursachungsgerecht auf die Kostenträger zuzuordnen, um so deren Kostendeckung zu überwachen, u.a. mit dem Ziel der Ermittlung von Stückkosten und Verrechnungspreisen.
Kosten- und Leistungsrechnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein Teilgebiet des kaufmännischen Rechnungswesens ("internes Rechnungswesen"), in dem Kosten und Leistungen erfaßt, gespeichert, den verschiedensten Bezugsgrößen zugeordnet und für spezielle Zwecke ausgewertet werden.
Die KLR gliedert sich in Kostenarten- (Was?), Kostenstellen- (Wo?) und Kostenträgerrechnung (Wofür?).
Kreditorenkonto
Über ein Kreditorenkonto wird der Nachweis der Verbindlichkeiten (Schulden) gegenüber einem Zahlungsempfänger (z.B. Lieferanten) geführt. Es ist als Personenkonto Unterkonto des jeweiligen Verbindlichkeitenkontos.
Leistungen
Der Begriff Leistungen wird in der Dokumentation mit zwei verschiedenen Begriffsinhalten benutzt:
1. Leistungen ist jedes Arbeitsergebnis einer Organisationseinheit, das zur Aufgabenerfüllung erzeugt wird, und für das außerhalb der jeweiligen Organisationseinheit (sei es verwaltungsintern oder -extern) ein Bedarf besteht. Leistungen werden zu Produkten zusammengefasst. Leistungen im Sinne dieser Definition werden vor allem durch Kennzahlen zur Quantität und Qualität der Arbeitsergebnisse beschrieben.
2. Die Leistung entspricht den in Geldeinheiten bewerteten Gütern und Dienstleistungen, die in einer Periode im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erbracht worden sind.
Gegenbegriff: Kosten
Liquide Mittel
Unter der Position "Liquide Mittel" werden sämtliche flüssigen Mittel der Kommune zusammengefasst, die als kurfristige Liquiditätsreserve dienen. Dazu zählen jederzeit veräußerbare Wertpapiere (Aktien, Obligationen etc.), Festgeld u.a. kurzfristige Geldanlagen, Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestand und sonstige liquide Mittel.
Liquidität
Liquidität umschreibt die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjektes/ einer Kommune bzw. ihrer Einrichtungen, seinen/ ihren bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen.
Nettoposition
Die Nettoposition (Reinvermögen) ist der wertmäßige Überschuss des Vermögens über die Schulden einer Kommune. Somit ist diese Position abhängig vom Ansatz und der Bewertung der übrigen Bilanzpositionen. Die Nettoposition setzt sich aus dem Basis-Reinvermögen, den Rücklagen, dem Ergebnisvortrag ins Folgejahr und den Sonderposten für Investitionszuweisungen und -beiträge zusammen.
Ordentliches Ergebnis
Das ordentliche Ergebnis wird unterteilt in ordentliche Erträge und ordentliche Aufwendungen. Ordentliche Erträge sind regelmäßig wiederkehrende, Planbare, zur Finanzierung gewöhnlicher kommunaler Tätigkeiten best. Erträge (insb. Steuern, Zuweisungen, Gebühren, Beiträge).
Ordentliche Aufwendungen sind die regelmäßig wiederkehrenden, planbaren, im Zusammenhang mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einer Kommune entstehenden Aufwendungen. Sie werden den ordentlichen Erträgen gegenübergestellt.
Output
Output ist das außerhalb der jeweiligen Organisationseinheit erkennbare und nachgefragte Ergebnis der Produkterstellung der Organisationseinheit.
Passiva
Passiva ist der Sammelbegriff für die auf der rechten Bilanzseite ausgewiesenen Werte. Sie geben Auskunft über die Herkunft des Vermögens, d.h. Eigenkapital oder Fremdkapital und die Art der Finanzierung (kurz-, mittel-, langfristige Verbindlichkeiten). Des weiteren werden dort die passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgebildet. Die rechte Bilanzseite wird deshalb auch Passivseite genannt.
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Kommune (Pensionsanwartschaft und Pensionsansprüche) auf Grund der Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Vorraussetzung für die Bildung von Pensionsrückstellungen ist, dass der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat. In Kommunen müssten Pensionsrückstellungen insbesondere für Beamte gebildet werden (derzeit werden Pensionen aus dem laufenden Haushalt bezahlt).
Produkt
Ein Pridukt ist eine Leistung oder eine Gruppe von Leistungen, die für Stellen außerhalb der betrachteten Organisationseinheit (innerhalb oder außerhalb der Verwaltung) erstellt werden.
Produkte lassen sich somit in interne und externeProdukte unterteilen.
Bei externen Produkten steht der Kunde außerhalb der Verwaltung. Produzenten sind die Ämter/ Fachbereiche. Aus der Sicht des externen Abnehmers ist ein Produkt ein abgeschlossenes Ergebnis (aus mehreren Leistungen bestehend).
Bei internen Produkten steht der Kunde innerhalb der Verwaltung. Produzenten sind z.B. Hauptamt, Personalamt, Kämmerei. (Dies sind keine Produkte im engeren Sinne).
Produkte werden im Produktplan zu Produktgruppen und diese zu Produktbereichen zusammengefasst.
Das Erstellen von Produkten führt zu Ressourcenverbrauch, so dass für Produkte prinzipiell ein Entgelt entrichtet werden müsste.
Produktbereich
Produktgruppen werden thematisch (u.a. nach Zielgruppen, Objekten) zu Produktbereichen zusammengefasst.
Produktbeschreibung
Produktbeschreibungen dienen der Konkretisierung der Produkte. Insbesondere für größere Kommunen bieten sich verwaltungsweite Produktbeschreibungen nach einem einheitlichen Raster an, um die Outputorientierung zu fördern.
Produktgruppe
Produkte werden thematisch (u.a. nach Zielgruppen, Objekten) zu Produktgruppen zusammengefasst.
Produktorientierter Haushalt
Produktorientierter Haushalt ist der Teil eines Haushaltsplans, in dem für jedes Element der vorgegebenen Ebene (also für die Produktbereiche bzw. Produktgruppen) oder für Untergliederungen dieser Elemente jeweils ein Teilergebnisplan, ein Teilfinanzplan mit dem dazugehörigen Plan der Investitionsmaßnahme und eine Übersicht über die Produkte abgebildet werden.
Realisierbares Vermögen
Zu dem realisierbaren Vermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die finanzielle Ressourcen darstellen oder die ohne Beeinträchtigung der
kommunalen Aufgaben veräußerbar und in finanzielle Ressourcen konvertierbar sind (z.B. Grundstücke, Mietshäuser).
Rechnungsabgrenzungsposten
Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um eine bilanztechnische Hilfskonstruktion zur periodengerechten Erfolgsermittlung. Es wird unterschieden in aktive und passive Rechnungsabgrenzung.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten zeigen Leistungsansprüche der Gemeinde gegenüber dem Zahlungsempfänger für das Folgejahr an (Vorauszahlungen für Miete, Zinsen, Versicherungsprämien etc.)
Passive Rechnungsabrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag. Sie zeigen Leistungsverpflichtungen für das Folgejahr an (im Voraus erhaltene Miete, Zinsen, Pachten u.ä.).
Ressourcenverbrauch
Verbrauch von Gütern, Arbeitsleistungen und Dienstleistungen.
Rücklagen
Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals. Sie sind die Differenz zwischen Aktiva und allen übrigen Passivposten. Änderungen der Rücklage ergeben sich durch die mögliche Zuführung von Ergebnisvorträgen und durch die Entnahme zur Abdeckung von Jahresfehlbeträgen.
Der hier definierte Begriff "Rücklage" hat eine andere Bedeutung als der kamerale Rücklagenbegriff. Rücklagen im Sinne der hier verwendeten Definition stellen keine Finanzmittel oder Liquiditätsreserve dar.
Rückstellungen
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Durch die Bildung der Rückstellungen sollen die später zu leistenden Auszahlungen den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden. Typische Beispiele für Rückstellungen sind Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Provisionen usw.
Rückstellungen haben Fremdkapitalcharakter (Passiva).
Schlussbilanz
Die Schlussbilanz ist die Bilanz am Ende einer Rechnungsperiode, die aus dem Abschluss der bis dahin geführten Bestandskonten aufgestellt wird.
Schulden
Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten. Sie sind in der Bilanz mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Im bilanziellen Sinne umfassen Schulden auch Rückstellungen.
Steuerung
Steuerung umfasst die Vorgabe der zu erbringenden Produkte, die Vorgabe von Zielen, Quantität, Qualität, Bürger- und Mitarbeiterzufriedenheit, die Vorgabe des Ressourcenverbrauchs und nach Ablauf einer jeden Periode die Entscheidung, wie auf Abweichungen von den Vorgaben reagiert wird.
Teilergebnisrechnung
Für die Produktbereiche oder Produktgruppen ist im produktorientierten Haushalt ein Teilergebnisplan und im Jahresabschluss eine Teilergebnisrechnung zu erstellen. Die Teilergebnisrechnung enthält die Aufwendungen und Erträge des Produktbereichs bzw. der Produktgruppe.
Teilfinanzrechnung
Die Teilfinanzrechnung enthält alle auf einen Produktbereich oder eine Produktgruppe entfallenden Ein- und Auszahlungen, die keinen Ertrag bzw. Aufwand darstellen. Die Teilfinanzrechnung enthält somit einen Teil der Ein- und Auszahlungen der Gesamtfinanzrechnung.
In einer zusätzlichen Übersicht zur Teilfinanzrechnung werden die Investitionsmaßnahmengesondert dargestellt, wobei größere Investitionsmaßnahmen einzeln erfasst werden. Diese Übersicht wird als Nachweis der Investitionsmaßnahmen bezeichnet.
Umlaufvermögen
Sammelbezeichnung für Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und nicht Rechnungsabgrenzungsposten sind. Gegensatz: Anlagevermögen. Zum Umlaufvermögen gehören z.B. Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe, Vorräte, Forderungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind alle am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden. Verbindlichkeiten sind in der Bilanz mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Sie sind dem Fremdkapital zugeordnet.
Verlustvortrag
Der das Eigenkapital einer Unetrnehmung vermindernde Verlustvortrag entspricht dem Bilanzverlust des Vorjahres.
Vermögensgegenstand
Es gibt hierfür keine einheitliche Definition. Jedoch besteht Einigkeit darin, dass Vermögensgegenstände Güter sind, die wirtschaftliche Werte darstellen. Vermögensgegenstände müssen einzeln veräußerbar sein. Sie müssen grundsätzlich aktiviert werden.
Vermögensrechnung
Die Vermögensrechnung stellt die Bilanz des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) dar.
Verwaltungsvermögen
Das Verwaltungsvermögen stellt im Vergleich zum realisierbaren Vermögen alle übrigen Vermögensgegenstände dar. Es ist zu unterteilen in gewöhnliches Sachanlagevermögen und Verwaltungsvermögen im Gemeingebrauch.
Unter gewöhnlichem Sachanlagevermögen versteht man alle Vermögensgegenstände, die ausschließlich von der Verwaltung selbst zur Erstellung ihrer Leistungen genutzt werden.
Verwaltungsvermögen im Gemeingebrauchsteht der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung (z.B. Infrastrukturvermögen wie Straßen, Parks, Kanalisation, Kultur- und Naturgüter).