Seit 2002 gilt eine neue Aufteilung der Haushaltsmittel auf zwei Halbjahre 01.01. bis 30.06. und 1.7. bis 31.12., Alle Vereine, die den Nachweis der Gemeinnützigkeit erbracht haben, erhalten Ende Mai bzw. Ende November einen Verwendungsnachweis, eine Tabelle mit dem Übungsleiterzuschuß je Verein und eine Liste mit den beim Landessportbund gemeldeten Übungsleitern mit gültiger Lizenz.
Alle Vereine, die den Nachweis der Gemeinnützigkeit erbracht haben, erhalten Anfang Juni bzw. Anfang Dezember einen Verwendungsnachweis, eine Tabelle mit der Übungsleiter-Entschädigung durch LSB und KSB (maximal 2/3 der Gesamt-Entschädigung) und eine Liste mit den beim Landessportbund gemeldeten Übungsleiter mit gültiger Lizenz.
Der Verwendungsnachweis enthält neben den Vereinsangaben die ÜL-EDV-Nummer, Name und Vorname der für den Verein gemeldeten Übungsleitern. Der Verein füllt die Spalten mit der Sportart (3), den Übungsleitereinheiten (4) den €/ÜE (5) und der Geasamtsumme in € (6) aus und sendet ihn zu einem vorgegebenen Termin an den KSB.
Der Abgabetermin wird zwischen dem 20.6/30.6.. bzw. 12.12./18.12. je nach Wochentag sein.
Dieser Termin ist einzuhalten und wird nicht verlängert.
Bei Nichteinhaltung des Abgabetermins verliert der Verein den Anspruch auf Bezuschussung.
Nicht fristgerecht abgerufene Zuschüsse werden auf die Vereine verteilt, die den Verwendungsnachweis pünktlich und mit allen notwendigen Angaben eingereicht haben.
Die Angaben im Verwendungsnachweis müssen einer möglichen Prüfung durch den KSB, LSB oder der Kreisverwaltung standhalten. Die Richtlinien für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte, nebenamtliche Übungsleiter sind nachzulesen in der Broschüre: 'Vereins-Service' des Landessportbundes und müssen unbedingt beachtet werden. Jeder Verein hat diese Broschüre vom LSB erhalten. Die Merkmale dieser Richtlinien ändern sich in Kleinigkeiten von Jahr zu Jahr.
Gut ausgebildete und engagierte Übungsleiter sind die Seele des Vereinssports.