Bei der Förderung von Maßnahmen im Sportstättenbau handelt es sich um eine Förderung des Landessportbundes Niedersachsen e. V, (LSB). Die Antragstellung erfolgt über den KreisSportBund Lüchow-Dannenberg. (KSB).
Lt. LSB-„Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbau“ werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung im Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs-und Begegnungsräume).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Bei Antragstellung darf mir der Baumaßnahme noch nicht begonnen worden sein (auch keine Auftragsvergabe an Firmen) ausgenommen sind Aufträge und Ausgaben im Zusammenhang mit der Projektplanung
- Förderungsfähige Ausgaben der Baumaßnahmen mindestens 5.000 €
- Mind. 10 % der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen
- Freistellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit, Antragstellung nicht älter als 5 Jahre
- Das Grundstück, die Gebäude und baulichen Anlagen müssen sich im Eigentum des Antragsberechtigten befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) ab der Antragstellung mindestens 12 Jahre.
- Bei Antragstellung muss, sofern erforderlich, mind. eine positiv beschiedene Bauvoranfrage vorliegen. Zur Bewilligung muss die Baugenehmigung vorliegen.
- Nachweis der Teilnahme an einer themenbezogenen Qualifix-Veranstaltung. nicht älter als 24 Monate vor Antragstellung.
Gibt es Differenzierungen bei der Antragstellung?
- zur Bestandssicherung Erhaltung des Status Quo durch Sanierung und Modernisierung)
- bis 25.000€ Gesamtausgaben
- über 25.000€ Gesamtausgaben
- zur Bestandsentwicklung (Unterstützung eines Entwicklungsprozesses im Verein, der eine inhaltliche Neuausrichtung zum Ziel hat)
- generell über 25.000 € Gesamtausgaben
- im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsfonds (SEF) (seit 01.06.2019)
- Mit dem Struktur- und Entwicklungsfonds werden Vereine in finanzschwachen Kommunen besonders gefördert. Die Baumaßnahmen sind hinsichtlich ihrer Notwendigkeit zu begründen.
- generell über 25.000 € Gesamtausgaben...
In welcher Höhe ist eine Förderung möglich?
- Bestandssicherung - maximal 30 % der förderungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 100.000 €
- Bestandsentwicklung - maximal 35 % der förderungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 100.000 €
- Struktur- und Entwicklungsfonds - abgestufte Förderung bis 65 % der förderungsfähigen Ausgaben(entspr.V-SEK),) in begründeten Einzelfällen max. 200.000 €
Welche Fristen sind zu beachten?
- Antragstellung bis spätestens 31.08. für eine Förderung im Folgejahr
- Einreichung des Antrags auf Auszahlung der Förderung im Jahr der Bewilligung bis spätestens 31.12.
- Einreichung des Verwendungsnachweises zur Endabrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
Wer ist mein Ansprechpartner?
Der KSB steht für eine Beratung zur Verfügung, auch wenn sich ein Verein erst in der Ideenphase für eine zu fördernde Maßnahme befindet.
Entsprechende Beratungsanfragen sind an unseren Geschäftsführer, Herrn Karl Hermann Ahlers, (Tel.: 05841-976591, E-Mail:
info@ksb-dan.de) zu richten.