Bis eine Projektidee ein LEADER-Förderprojekt wird, also nach Realisierung eine entsprechende LEADER-Förderung erhält, sind verschiedene Schritte zu durchlaufen:
1. Wer eine Projektidee hat und sich für eine Förderung interessiert, sollte sich im ersten Schritt an die zuständige Kommune oder an das Regionalmanagement Elbtalaue wenden. Uta Sander und Evamarie Hild vom Regionalmanagement erläutern gerne die grundlegenden Informationen zu LEADER und schätzen grob ein, ob die Idee grundsätzlich förderfähig wäre oder ob Anpassungen notwendig wären. Wenn nötig, erfolgt auch eine erste Abstimmung mit der zuständigen Bewilligungsstelle.
2. Wenn eine generelle Förderfähigkeit gegeben ist, ist es sinnvoll sich als nicht öffentliche/r Projektträger:in (Privatperson/Verein) an die jeweilige Kommune oder Samtgemeinde zu wenden und das Projekt vorzustellen. Dieses ist ratsam, da ein Projekt nur mit LEADER-Mitteln gefördert werden kann, wenn eine öffentliche Kofinanzierung gewährleistet ist. Ohne diese öffentliche Kofinanzierung ist keine Förderung möglich.
3. Ist die grobe Einschätzung vom Regionalmanagement positiv, ist der Projektsteckbrief auszufüllen. Hierin ist das Vorhaben genau zu bschreiben und eine plausible Kostenschätzung anzugeben. Für die Kostenschätzung ist es sinnvoll, entsprechende Angebote einzuholen. Ggfs. findet parallel auch ein Vor-Ort-Termin statt.
4. Der ausgefüllte Projektsteckbrief wird digital beim Regionalmanagement eingereicht und ggfs. nochmals gemeinsam angepasst. Nach Terminbekanntgabe stellt der/die Projekträger:in dann sein/ihr Vorhaben mündlich im entsprechenden handlungsfeldbezogenen Arbeitskreis vor. Jährlich finden ca. 2-4 öffentliche Arbeitskreistreffen statt.
5. Ein Bewertungsgremium prüft und bewertet im nächsten Schritt das Projekt anhand der festgelegten Kriterien (Bewertungsbogen) hinsichtlich der Übereinstimmung mit der regionalen Entwicklungsstrategie. Die Bewertung ist gleichzeitig auch die Beschlussempfehlung für die Lokale Aktionsgruppe Elbtalaue (LAG Elbtalaue). Die LAG Elbtalaue ist das Entscheidungsgremium der LEADER-Region.
6. Anhand der Beschlussempfehlung vom Bewertungsgremium berät die LAG Elbtalaue in ihrer Sitzung (ca. 3-4 im Jahr) das Projekt und entscheidet, ob das Vorhaben über die LEADER-Region gefördert wird.
7. Wenn die LAG das Projekt positiv beschließt, kann der offizielle LEADER-Antrag beim Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg (ArL) gestellt werden. Das ArL ist die Bewilligungsbehörde. Sie prüft den Antrag, ohne inhaltlich zu entscheiden, ob das Projekt gefördert wird oder nicht. Das ist die vorherige Aufgabe der LAG. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und mit den notwendigen Anlagen (u.a. Angebote) innerhalb von 6 Monaten nach LAG-Beschluss zunächst beim Regionalmanagement einzureichen, welches den Antrag auf Vollständigkeit überprüft. Parallel zum LEADER-Antrag wird auch eine Registriernummer benötigt. Diese Nummer ermöglicht eine Identifizierung der Begünstigten im land- und forstwirtschaftlichen, investiven oder sonstigen EU-Förderverfahren aus den Bereichen ELER/ EGFL und wird vom Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) vergeben. Falls der/die Projekträger:in hier noch nicht registriert sein sollte, ist daher neben dem eigentlichen LEADER-Förderantrag auch ein Antrag auf eine Registriernummer zu stellen. Die entsprechenden Antragsunterlagen verschickt das Regionalmanagement oder der Antrag wird auf dem elekt. Registriernummerportal vom ML gestellt. Das Regionalmanagement unterstützt auch hier gerne beim Ausfüllen.
8. Sobald die Nummer vorliegt und der LEADER-Antrag vom Regionalmanagement auf Vollständigkeit überprüft wurde, geht dieser an das ArL. Das ArL überprüft dann den Antrag inhaltlich. Wenn es keine Beanstandungen gibt, erhält der/die Projekträger:in einen schriftlichen Zuwendungsbescheid mit allen wichtigen Vorgaben/Infos. Erst dann darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Auf keinen Fall vorher beginnen! Das Projekt wäre bei einem vorzeitigen Beginn nicht mehr förderfähig (ausgenommen sind einige Vorplanungen - das Regionalmanagement berät hier gerne). Im Zuwendungsbescheid ist ein Bewilligungszeitraum angegeben. Bis zu diesem Datum muss das Projekt komplett umgesetzt und bezahlt sein. Sollte es im Projektverlauf zu Verzögerungen kommen, so ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums frühzeitig und schriftlich beim ArL zu beantragen.
9. Wenn das Projekt fristgerecht umgesetzt wurde, muss ein Verwendungsnachweis ausgefüllt und mit sämtlichen Rechnungen und sonstigen erforderlichen Unterlagen beim ArL zur Prüfung eingereicht werden. Es ist sehr ratsam, genügend Zeit für das Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen einzuplanen! Der angegebene Bewilligungszeitraum inkludiert auch das Einreichen des Verwendungsnachweises.
10. Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises seitens des ArL erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
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Viele Antworten auf häufig gestellte Fragen zum LEADER-Verfahren sind unten zu finden.
Für weitere Fragen, steht das Regionalmanagement gerne zur Verfügung: regionalmanagement@elbtalaue.de oder +49 (0) 5861 808 531 oder -530