Bis eine Projektidee ein LEADER-Förderprojekt werden kann und entsprechende Fördermittel ausgezahlt werden können, müssen verschiedene Schritte durchlaufen werden:
Wenn Sie eine Projektidee haben, wenden Sie sich als Erstes an Ihre Kommune oder an das Regionalmanagement Elbtalaue. Frau Uta Sander und Frau Evamarie Hild erläutern Ihnen gerne die grundlegenden Informationen zur LEADER-Förderung und prüfen, ob Ihre Idee grundsätzlich förderfähig ist oder ob entsprechende Anpassungen notwendig sind. Ferner erfolgt eine erste Abstimmung mit der zuständigen Bewilligungsstelle.
Wenn eine Förderfähigkeit gegeben ist, ist es sinnvoll sich als nicht öffentliche/r Projektträger:in an die jeweilige Kommune oder Samtgemeinde zu wenden. Dieses ist ratsam, da ein Projekt nur durch LEADER-Mittel gefördert werden kann, wenn eine öffentliche Kofinanzierung gewährleistet ist.
Im nächsten Schritt beschreiben Sie Ihr Vorhaben kurz in einem Projektsteckbrief und geben eine plausible Kostenschätzung ab. Für die Kostenschätzung ist es sinnvoll, entsprechende Angebote einzuholen. Sollten Sie Fragen bei der Projektbeschreibung haben, unterstützt Sie gerne das Regionalmanagement.
Den ausgefüllten Projektsteckbrief reichen Sie anschließend digital beim Regionalmanagement ein und nach einer Terminabstimmung stellen Sie Ihr Vorhaben anschließend im handlungsfeldbezogenen Arbeitskreis vor. Ein Bewertungsgremium prüft und bewertet danach Ihr Projekt anhand der festgelegte Kriterien hinsichtlich der Übereinstimmung mit der regionalen Entwicklungsstrategie und gibt eine Beschlussempfehlung an die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ab. Anhand der Beschlussempfehlung berät die LAG in ihrer Sitzung Ihr Projekt und entscheidet, ob das Vorhaben über die LEADER-Region gefördert wird.
Wenn die LAG Ihr Projekt positiv beschließt, kann die offizielle Antragsstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg (ArL) erfolgen. Das ArL ist die Bewilligungsbehörde und prüft Ihren Antrag, ohne inhaltlich zu entscheiden, ob Ihr Projekt gefördert wird oder nicht. Dieses ist die Aufgabe der LAG. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und mit den notwendigen Anlagen (u.a. Angebote) zunächst beim Regionalmanagement einzureichen. Wir überprüfen den Antrag auf Vollständigkeit. Und damit Ihr Antrag überhaupt von der Bewilligungsbehörde bearbeitet werden kann, benötigen Sie eine Registriernummer. Diese Nummer ermöglicht eine Identifizierung der Begünstigten im land- und forstwirtschaftlichen, investiven oder sonstigen EU-Förderverfahren aus den Bereichen ELER/ EGFL und wird vom Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) vergeben. Falls Sie als Antragsteller:in noch nicht registriert sind, ist daher neben dem eigentlichen LEADER-Förderantrag auch ein Antrag auf eine Registriernummer zu stellen. Die entsprechenden Antragsunterlagen erhalten sie beim Regionalmanagement und auf der Seite des ML.
Sobald Ihr Antrag seitens des ArL überprüft wurde, erhalten Sie schriftlich den Zuwendungsbescheid. Erst dann dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Projektes beginnen. Beginnen Sie nicht vorher! Ihr Projekt wäre dann nicht mehr förderfähig! Ausgenommen sind enige Vorplanungen. Erkundigen Sie sich bei Unsicherheiten bitte immer vorher beim Regionalmanagement.
Sobald Sie Ihr Projekt umgesetzt haben, müssen Sie einen Verwendungsnachweis ausfüllen und mit sämtlichen Rechnungen und sonstigen erforderlichen Unterlagen beim ArL zur Prüfung einreichen. Zu beachten ist hierbei, dass im Zuwendungsbescheid ein Bewilligungszeitraum angegeben ist. Bis zu diesem Datum muss ihr Projekt komplett umgesetzt und bezahlt sein. Es ist daher sehr ratsam, genügend Zeit für das Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen einzuplanen. Sollte es zu Verzögerungen im Projektverlauf kommen, so ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums frühzeitig und schriftlich zu beantragen.
Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises seitens des ArL erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
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Viele Antworten auf häufig gestellte Fragen zum LEADER-Verfahren finden Sie unten.
Und wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns: regionalmanagement@elbtalaue.de oder +49 (0) 5861 808 531 oder -530