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Förderung

Von der Projektidee zur LEADER-Förderung

Bis eine Projektidee ein LEADER-Förderprojekt wird, also nach Realisierung eine entsprechende LEADER-Förderung erhält, sind verschiedene Schritte zu durchlaufen:

1. Wer eine Projektidee hat und sich für eine Förderung interessiert, sollte sich im ersten Schritt an die zuständige Kommune oder an das Regionalmanagement Elbtalaue wenden. Uta Sander und Evamarie Hild vom Regionalmanagement erläutern gerne die grundlegenden Informationen zu LEADER und schätzen grob ein, ob die Idee grundsätzlich förderfähig wäre oder ob Anpassungen notwendig wären. Wenn nötig, erfolgt auch eine erste Abstimmung mit der zuständigen Bewilligungsstelle.

2. Wenn eine generelle Förderfähigkeit gegeben ist, ist es sinnvoll sich als nicht öffentliche/r Projektträger:in (Privatperson/Verein) an die jeweilige Kommune oder Samtgemeinde zu wenden und das Projekt vorzustellen. Dieses ist ratsam, da ein Projekt nur mit LEADER-Mitteln gefördert werden kann, wenn eine öffentliche Kofinanzierung gewährleistet ist. Ohne diese öffentliche Kofinanzierung ist keine Förderung möglich.

3. Ist die grobe Einschätzung vom Regionalmanagement positiv, ist der Projektsteckbrief auszufüllen. Hierin ist das Vorhaben genau zu bschreiben und eine plausible Kostenschätzung anzugeben. Für die Kostenschätzung ist es sinnvoll, entsprechende Angebote einzuholen. Ggfs. findet parallel auch ein Vor-Ort-Termin statt.

4. Der ausgefüllte Projektsteckbrief wird digital beim Regionalmanagement eingereicht und ggfs. nochmals gemeinsam angepasst. Nach Terminbekanntgabe stellt der/die Projekträger:in dann sein/ihr Vorhaben mündlich im entsprechenden handlungsfeldbezogenen Arbeitskreis vor. Jährlich finden ca. 2-4 öffentliche Arbeitskreistreffen statt.

5. Ein Bewertungsgremium prüft und bewertet im nächsten Schritt das Projekt anhand der festgelegten Kriterien (Bewertungsbogen) hinsichtlich der Übereinstimmung mit der regionalen Entwicklungsstrategie. Die Bewertung ist gleichzeitig auch die Beschlussempfehlung für die Lokale Aktionsgruppe Elbtalaue (LAG Elbtalaue). Die LAG Elbtalaue ist das Entscheidungsgremium der LEADER-Region. 

6. Anhand der Beschlussempfehlung vom Bewertungsgremium berät die LAG Elbtalaue in ihrer Sitzung (ca. 3-4 im Jahr) das Projekt und entscheidet, ob das Vorhaben über die LEADER-Region gefördert wird.

7. Wenn die LAG das Projekt positiv beschließt, kann der offizielle LEADER-Antrag beim Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg (ArL) gestellt werden. Das ArL ist die Bewilligungsbehörde. Sie prüft den Antrag, ohne inhaltlich zu entscheiden, ob das Projekt gefördert wird oder nicht. Das ist die vorherige Aufgabe der LAG. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und mit den notwendigen Anlagen (u.a. Angebote) innerhalb von 6 Monaten nach LAG-Beschluss zunächst beim Regionalmanagement einzureichen, welches den Antrag auf Vollständigkeit überprüft. Parallel zum LEADER-Antrag wird auch eine Registriernummer benötigt. Diese Nummer ermöglicht eine Identifizierung der Begünstigten im land- und forstwirtschaftlichen, investiven oder sonstigen EU-Förderverfahren aus den Bereichen ELER/ EGFL und wird vom Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) vergeben. Falls der/die Projekträger:in hier noch nicht registriert sein sollte, ist daher neben dem eigentlichen LEADER-Förderantrag auch ein Antrag auf eine Registriernummer zu stellen. Die entsprechenden Antragsunterlagen verschickt das Regionalmanagement oder der Antrag wird auf dem elekt. Registriernummerportal vom ML gestellt. Das Regionalmanagement unterstützt auch hier gerne beim Ausfüllen.

8. Sobald die Nummer vorliegt und der LEADER-Antrag vom Regionalmanagement auf Vollständigkeit überprüft wurde, geht dieser an das ArL. Das ArL überprüft dann den Antrag inhaltlich. Wenn es keine Beanstandungen gibt, erhält der/die Projekträger:in einen schriftlichen Zuwendungsbescheid mit allen wichtigen Vorgaben/Infos. Erst dann darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Auf keinen Fall vorher beginnen! Das Projekt wäre bei einem vorzeitigen Beginn nicht mehr förderfähig (ausgenommen sind einige Vorplanungen - das Regionalmanagement berät hier gerne). Im Zuwendungsbescheid ist ein Bewilligungszeitraum angegeben. Bis zu diesem Datum muss das Projekt komplett umgesetzt und bezahlt sein. Sollte es im Projektverlauf zu Verzögerungen kommen, so ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums frühzeitig und schriftlich beim ArL zu beantragen.

9. Wenn das Projekt fristgerecht umgesetzt wurde, muss ein Verwendungsnachweis ausgefüllt und mit sämtlichen Rechnungen und sonstigen erforderlichen Unterlagen beim ArL zur Prüfung eingereicht werden.  Es ist sehr ratsam, genügend Zeit für das Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen einzuplanen! Der angegebene Bewilligungszeitraum inkludiert auch das Einreichen des Verwendungsnachweises.

10. Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises seitens des ArL erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.

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Viele Antworten auf häufig gestellte Fragen zum LEADER-Verfahren sind unten zu finden.

Für weitere Fragen, steht das Regionalmanagement gerne zur Verfügung: regionalmanagement@elbtalaue.de oder +49 (0) 5861 808 531 oder -530

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Was wird gefördert?

Förderbar ist nahezu alles, was zu einer positiven Entwicklung der Region Elbtalaue beitragen kann. Das kann sowohl eine Maßnahme zur Qualitätssteigerung im Tourismus sein, als auch ein Raum für unterschiedliche Zielgruppen oder aber eine Strategie zum Klimaschutz. Vieles ist möglich, aber es gibt auch einige Grundvoraussetzungen, die zu beachten sind.

Das Projekt muss:

  • in der LEADER-Kulisse der Region Elbtalaue liegen
  • den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes entsprechen
  • mindestens einem Handlungsfeld bzw. Handlungsfeldziel des REK zugeordnet werden können
  • eine/n eindeutige/n Projektträger:in haben
  • umsetzungsreif sein
  • hinsichtlich der Finanzierung sichergestellt sein

Wie wird gefördert?

Eine LEADER-Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten eines Vorhabens.

Die Regelfördersätze sind festgelegt: Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten 65% auf die Bruttokosten. Gemeinnützige Organisationen erhalten 65% und und sonstige Zuwendungsempfänger:innen 48% auf die Nettokosten. Weiterhin besteht die Möglichkeit den Fördersatz durch sogenannte Bonus-Prozente zu erhöhen (zzgl. 10% für ein Kooperationsprojekt und 5% für ein handlungsfeldübergreifendes Projekt).

Gemeinnützige Organisationen und sonstige Zuwendungsempfänger:innen benötigen zur Realisierung ihrer Projekte neben den LEADER-Mitteln auch eine nationale öffentliche Kofinanzierung. Diese beläuft sich bei LEADER-Projekten auf 25% der Fördersumme.

Die maximale LEADER-Förderung beträgt 150.000 Euro (im Einzelfall ist auch eine höhere Summe möglich). Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 5.000 Euro werden nicht gefördert. Wobei hier bei notwendigen Vorarbeiten wie z.B. Machbarkeitsstudien, Veranstaltungen oder Bildungsmaßnahmen abgewichen werden kann.

Wichtig ist auch, dass die Zuwendung (also die LEADER-Fördersumme) erst nach Fertigstellung des Vorhabens und der Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises ausgezahlt wird. Die Möglichkeit der Zwischenfinanzierung des gesamten Vorhabens, also auch des bewilligten Zuschusses, muss daher gegeben sein. Bei mehrjährigen Projekten besteht allerdings auch die Möglichkeit, einen Zwischenverwendungsnachweis mit einzuplanen, so dass auch während der Projektlaufzeit Mittel abgefordert werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Teilmaßnahme dann auch abgeschlossen ist. Bei Baumaßnahmen ist das relativ einfach zu nachzuweisen, bei Dienstleistungsaufträgen muss jedoch im Einzelfall überprüft werden, wann eine Teilmaßnahme abgeschlossen ist.

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich kann nahezu jede/r, die/der im LEADER-Gebiet ein Projekt umsetzen möchte, gefördert werden. Antragsteller:in können beispielsweise Gemeinden, Vereine, Verbände und Privatpersonen sein.

Allerdings hängt die Höhe des Fördersatzes von dem/der jeweiligen Zuwendungsempfäger:in ab:

  • öffentliche Antragsteller:innen, d.h. Gebietskörperschaften wie Landkreise, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ihre Unternehmen und Einrichtungen, an denen sie mit mehr als 50% beteiligt sind, erhalten einen Regelfördersatz in Höhe von 65% (auf die Bruttokosten)
  • Gemeinnützige Organisationen, d.h. gemeinnützige Vereine, Organisationen und Einrichtungen erhalten ebenso einen Regelfördersatz von 65%, allerdings berechnet auf die Nettokosten
  • Sonstige Zuwendungsempfänger:innen, d.h. natürliche Personen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts erhalten einen Regelfördersatz von 48%, berechnet auf die Nettokosten

Zu beachten ist weiterhin, dass der Fördersatz von 65% bei Investitionen im Sinne des Art. 73 Abs. 4 der VO(EU) 2115/2021 vom 06.12.2021 (Strategieplan-VO) –veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L435 unter Berücksichtigung der dort genannten Ausnahmen nicht überschritten werden darf.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Projekte können kontinuierlich beantragt werden, d.h. es gibt keine Stichtagsregelung für eine Antragsstellung. Allerdings gibt es anderen Fristen, die eingehalten werden müssen:

- nach einer positiven Beschlussfassung der LAG, muss der/die Projektträger:in dem Regionalmanagement den offiziellen EU-Förderantrag innerhalb von 6 Monaten online vorlegen

- nachdem anschließend der offizielle EU-Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde (dem ArL Lüneburg) gestellt wurde, erhält der/die Projektträger:in einen Bewilligungsbescheid, in dem u.a. die Auflagen zur Umsetzung des Projektes genannt werden. Dieser Bescheid muss unbedingt abgewartet werden. Ansonsten drohen Sanktionen bzw. die Förderung wird hinfällig.

- zu beachten sind auch die Zweckbindungsfristen. Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Die oder der Begünstigte darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung (grundsätzlich) nicht anderweitig verfügen.
Die Zweckbindungsfrist für bauliche Maßnahmen beträgt 12 Jahre und für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre.
Bei nicht zweckentsprechender Verwendung während der Zweckbindungsfrist, z.B. bei Verkauf, oder anderer Nutzung, sind gezahlte Beträge anteilig zu erstatten. Die Änderung der Zweckbindung ist der Bewilligungsstelle anzuzeigen.

Wann kann ich einen Antrag auf LEADER-Förderung stellen?

Projektideen können fortlaufend in Form eines ausgefüllten Projektsteckbriefes beim Regionalmanagement eingereicht werden. Nachdem dieser überpüft wurde, stellt der/die Projektträger:in das Vorhaben im entsprechenden Arbeitskreis vor, welcher anschließend eine Beschlussempfehlung an die LAG weitergibt.

Die LAG tagt i.d.R. mindestens einmal im Quartal und beschließt in ihren Sitzungen über die eingereichten Projektideen und somit, ob ein Projekt in der Region mit LEADER-Mitteln gefördert wird oder nicht. Das Regionalmanagement informiert die Projekträger:innen über das jeweilige Ergebnis. Bei einer positiven Beschlussfassung seitens der LAG, kann im nächsten Schritt ein offizieller EU-Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde (ArL Lüneburg) gestellt werden.

Wann darf ich mit der Umsetzung des Projektes beginnen?

Wenn die LAG ein Projekt positiv beschlossen hat, muss ein offizieller EU-Förderantrag inkl. aller notwendigen Unterlagen (z.B. Angebote) bei der zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Nachdem die Bewilligungsstelle den Antrag genehmigt hat, erhält der/die Projektträger:in einen Bewilligungsbescheid, in dem u.a. die Auflagen zur Umsetzung des Projektes genannt werden. Erst nachdem dieser Bescheid vorliegt, darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Bei einem vorzeitigen Beginn ist die Förderung hinfällig! Eine Ausnahme sind einige Vorplanung. Erkundigen Sie sich bei Unklarheit bitte immer vorher beim Regionalmanagement!

Wie vergebe ich Aufträge?

Bei der Vergabe von Aufträgen sind Vergabevorgaben zu berücksichtigen. Bei öffentlichen Auftraggeber:innen nach GWG gelten die VOB und die UVgO. Für sonstige Auftraggeber:innen außerhalb des GWG sind die Vergabevorgaben in der ANBest-ELER festgelegt und richten sich nach der Höhe der Förderung bzw. dem Fördersatz.

Was mache ich, wenn ich während der Projektumsetzung bemerke, dass Abweichungen entstehen?

Die Angaben in den Antragsunterlagen sind bindend. Sollten während der Durchführung des Projektes Abweichungen entstehen, sind sie vorher der Bewilligungsstelle zur Genehmigung vorzulegen. Das könnte schon der Fall sein, wenn die Kostenermittlung für die Auftragsvergabe an ein Unternehmen anders aussieht, als die ursprüngliche Kostenschätzung. Es ist daher sinnvoll jegliche Änderung immer erst der Bewilligungsstelle mitzuteilen. Ansonsten kann es passieren, dass bestimmte beantragte Maßnahmen nicht gefördert werden. Zudem können zustätzlich Sanktionen entstehen.

Was muss ich sonst noch beachten?

Zu bachten ist, dass eine LEADER-Förderung mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist und viele Vorgaben beachtet werden müssen. Die Schritte bis zum offiziellen EU-Antrag (Steckbrief und Vorstellung im Arbeitskreis) sind problemlos zu bewältigen, aber insbesondere die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen für den Verwendungsnachweis kann, je nach Projekt, sehr umfangreich sein. Planen Sie hierfür  genügend Zeit ein und stellen Sie im Ideallfall bereits wähend der Umsetzung alle Dokumente zusammen.

Und sollte es während der Projektumsetzung zu Verzögerungen kommen, beantragen Sie frühzeitig eine schriftliche Verlängerung des Bewilligungszeitraumes. Ansonsten muss Ihr Projekt bis zu dem im Bewilligungsbescheid angegeben Datum komplett umgesetzt und bezahlt sein.