Tierische Lebensmittel
Der Landkreis überwacht die Lebensmittelsicherheit wie beispielsweise vorgeschriebene Temperaturen, Schulungsverpflichtungen oder die Warentrennung bei tierischen Lebensmitteln. Hierunter fallen Fleisch, Milch/Milchprodukte, Eier, Honig, Fisch/Fischprodukte, Meerestiere und andere vom/durch das Tiere gewonnene Lebensmittel.
Registrierung und Pflichten von Lebensmittelbetrieben
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 muss jeder einzelne Betrieb eines Lebensmittelunternehmers bei der zuständigen Behörde eingetragen (registriert) werden. Grundsätzlich muss der Lebensmittelkontrollbehörde jede Betriebsstätte, an der Lebensmittel gewerblich behandelt/gelagert werden, bekannt sein. Es sind somit auch (nur zeitweise) genutzte Lagerräume zu melden. Die Lebensmittelunternehmer müssen zudem sicherstellen, dass die Angaben stets auf dem aktuellen Stand sind.
Wildbrethygiene
Der Landkreis überwacht die Einhaltung der Hygienebestimmungen bei erlegtem Klein- und Großwild, Wildgeflügel und erteilt die Berechtigungen zur Trichinenprobenentnahme. Das dazugehörige Material ist beim Landkreis erhältlich.
Pflanzliche Lebensmittel und Getränke
Der Landkreis überwacht alle Lebensmittel, die nicht in den Bereich „Tierische Lebensmittel“ fallen (auch Bier ist ein pflanzliches Lebensmittel). Hierunter fallen u.a. die Kennzeichnung von Fertigpackungen (z.B. Fruchtaufstrich) und die Warentrennung.
Nahrungsergänzungsmittel
Der Landkreis überwacht alle am Markt befindlichen Produkte zur Nahrungsergänzung (z.B. Vitaminpräparate, Sportnahrungsergänzungsmittel).
Weitere Merkblätter:
Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 39 - Veterinärwesen u. Verbraucherschutz
Tel.: 05841 / 120-291, 120-290 oder 120-294
E-Mail: verbraucherschutz@luechow-dannenberg.de