Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen
Die Nutzung von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Altenhilfe sind natürlich nicht kostenfrei. Über die Höhe der Kosten werden mit den Einrichtungsträgern und Anbietern teilweise in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen entsprechende Vereinbarungen über die Inhalte und die Vergütungen geschlossen.
Im Bereich des SGB XII werden Verträge für folgende Leistungsbereiche abgeschlossen:
- ambulante Leistungen für Menschen mit seelischer Behinderung nach § 53 / 54 SGB XII
- ambulante Leistungen für Menschen mit geistiger, körperlicher und / oder mehrfacher Behinderung nach § 53 / 54 SGB XII
- Einrichtungen und Dienste für den Personenkreis nach § 67 / 68 SGB XII
Im Bereich des SGB XI werden Verträge für folgende Leistungsbereiche abgeschlossen:
- Alten- und Pflegeheime
- Tagespflegeeinrichtungen
- ambulante Pflegedienste
Ansprechpartner/in
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Kreishaus
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
Telefon: 05841 120-245
E-Mail: controlling@luechow-dannenberg.de
Telefon: 05841 120-226
E-Mail: heime@luechow-dannenberg.de