Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist zuständige Heimaufsichtsbehörde über die Alten- und Pflegeheime sowie Tagespflegen im Kreisgebiet, die von frei-gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern betrieben werden.
Wer ein Altenpflegeheim betreiben will, muss bestimmte personelle, bauliche, finanzielle und betriebliche Voraussetzungen erfüllen. Aufgabe der Heimaufsicht ist es, durch fachliche Beratung, und wenn dies nicht ausreicht, durch entsprechende Anordnungen sicherzustellen, dass diese Betriebsvoraussetzungen im Interesse und zum Schutz der Heimbewohner erfüllt werden.
Neben der Beratung vor der erstmaligen Betriebsaufnahme werden in bestehenden Heimen regelmäßig Überwachungsbesuche durchgeführt, die je nach Überwachungsschwerpunkt angemeldet oder unangemeldet stattfinden. Die Heimaufsicht arbeitet eng mit anderen Fachaufsichtsbehörden wie z. B. der Bauaufsicht, dem Gesundheitsamt oder dem vorbeugenden Brandschutz zusammen.
Weiterhin berät die Heimaufsicht bei Bedarf Heimplatzsuchende, Heimbewohner, Heimbeiräte, Angehörige von Heimbewohnern und andere interessierte Personen und Stellen zu Fragen rund um den Heimbetrieb.
Die Heimaufsicht ist nicht für die Aufsicht über ambulante Pflegedienste zuständig.
Ansprechpartner/in
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Kreishaus, Zimmer B 116
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
Telefon: 05841 120-226
Telefax: 05841 120-560
E-Mail: heime@luechow-dannenberg.de