Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt jedoch auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel der Bundesausbildungsförderungsleistungen, kurz: BAföG, ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.
Anspruchsberechtigt sind Schüler bis zum 30. Lebensjahr, Studenten bis zum 35. Lebensjahr (Regelung § 10 BAföG). BAföG für Schüler werden nur für anerkannte schulische Ausbildung gewährt. Zu ersehen sind diese anerkannten Ausbildungen in den Ausbildungsstättenverzeichnissen der Bundesländer.
In welchem Umfang der Leistungen gewährt?
Die maximalen Förderungssätze bewegen sich zurzeit zwischen mtl. 231,00 € und 587,00 € maximal, je nach Bildungsgang und Einkommen der Eltern/ des Ehegatten. Der Landkreis gewährt das sog. Schüler-BAföG zu 100 % als Zuschuss.
Bei Studenten sind die Studentenwerke am Studienort zuständig.
Wie kann ich bzw. mein Kind die Leistungen in Anspruch nehmen?
Erforderlich ist zuerst ein Antrag (Formblatt 1). Das Antragsformular gibt es im Kreishaus Lüchow oder man kann die Antragsformulare hier herunterladen.
Dem Antrag muss immer zur Vervollständigung die Formulare schulischer und beruflicher Werdegang (Anlage 1 zu FB1), Schulbescheinigung (Formblatt 2) und Einkommenserklärung der Eltern (Formblatt 3) beigefügt werden. Leistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragsstellung gewährt bzw. erst mit Beginn der Ausbildung.
Gesetzliche Grundlage: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Internet: www.bafoeg.de
Ansprechpartner:
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Kreishaus, Zimmer B 105,
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
Telefon: 05841 120-208
Fax: 05841 120-570
E-Mail: bafoeg@luechow-dannenberg.de