Aufgabe und Ziel der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben. Sie sind Ansprechpartnerinnen für die Beschäftigten der jeweiligen Behörden, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger in Lüchow-Dannenberg.
Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind in den Paragraphen 8 und 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NkomVG) geregelt. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung verankert:
Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (Grundgesetz Art. 3, Abs. 2)
Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise
(Niedersächsische Verfassung Art. 3, Abs. 2, Satz 3)
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