Ansprechpartner & mehr

Familien-Service-Büro

Familien-Service-Büro

Das Team des Familien-Service-Büro des Landkreises Lüchow-Dannenberg berät, unterstützt und vermittelt Ansprechpersonen zu allen Fragen rund um die Themen "Kind" & "Vereinbarkeit von Familien und Beruf". Es ist ein kostenloses Angebot und eine zentrale Anlaufstelle für Familien.

Haben Sie Fragen zur Kinderbetreuung, suchen Sie Beratungsstellen oder Organisationen oder nach Angeboten für Sie und Ihr Kind? Haben Sie Fragen zur Kindererziehung oder stehen Sie gerade vor einem Problem bei dem Sie Hilfestellung benötigen?

Das Familien-Service-Büro beantwortet Ihre Fragen gerne und vertrauensvoll und auf Wunsch auch anonym. Die zentrale Telefonnummer: 05841 / 120-350.

Einen schnellen Überblick über das Angebot des Familienservice-Büros bietet dieser Videoclip:

Wir bieten:

  • Beratungsangebot über Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zwischen 0-14 Jahren
  • Hilfestellung bei der Anmeldung über das Online Portal Little Bird, sowie Beratung bei Fragen
  • Unterstützung bei Fragen zum Thema „Antragsstellung und Zuschüsse für die Kinderbetreuung“
  • Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter)
  • Informationen über Angebote, wie Krabbelgruppen, Schwangerenfrühstück…
  • Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Kind: Ernährung, kindlicher Schlaf, kindliche Entwicklung …
  • Informationen über Ferienangebote
  • Informationen und Vermittlung an weitere Beratungsstellen
  • Beratung bei Fragen zum Thema „Kinderschutz“

Kontakt:

Familien-Service-Büro
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow
Tel: 05841 / 120-350

Den Flyer des Familienservice-Büro können Sie hier herunterladen.

Qualifikation zur Tagespflegepersonen (Tagesmutter/Tagesvater)

In regelmäßigen Abständen qualifiziert das Familien-Service-Büro in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Bildungsträger Interessierte als Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater). Der Lehrgang erstreckt sich über einen Zeitraum von 3-4 Monaten und wird mit der Ausstellung eines Zertifikates des Bundesverbandes Kindertagespflege abgeschlossen. Dieses Zertifikat berechtigt das Jugendamt zur Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege nach §43 SGB VIII.

Wenn Sie gerne Kinder in den ersten Lebensabschnitten begleiten, bilden, betreuen und fördern möchten, eröffnet Ihnen die Teilnahme an dem Qualifizierungskurs eine neue berufliche Perspektive.

Allgemeines Kindertagespflege

  • Betreuung von bis zu 5 Kindern
  • Betreuung von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren
  • Betreuung in den eigenen Wänden, in angemieteten Räumen, bei den Eltern zu Hause oder im Zusammenschluss mit weiteren Kindertagespflegepersonen oder Institutionen
  • Ein gleichrangiges Angebot zur Betreuung in einer Kindertagesstätte bei Kindern U3
  • Selbstständig oder angestellt mit staatlicher Förderung

Voraussetzungen für die Teilnahme am Qualifizierungskurs

  • Interesse an der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern
  • Min. Hauptschulabschluss
  • Gute, fließende Deutschkenntnisse
  • Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Die Bereitschaft zur Umsetzung der rechtlich geforderten Maßstäbe des NKiTaG und des SGB VIII
  • Eigene persönliche Stabilität
  • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Organisationskompetenz, Reflexionsbereitschaft

Kursumfang

160 UE + 80 h Praktikum (in einer Kindertagespflegestelle und in einer Kinderkrippe) + ca. 100 UE als Selbstlerneinheiten

Infos zur Kursanmeldung

Melden Sie sich gerne telefonisch bei Jessica Radzinowski im Familien-Service-Büro unter der 05841/120-350 an. Dort erhalten Sie weitere Informationen über den kommenden Kursbeginn. 

 

Kinderschutz im Landkreis - Fachstelle Kinder- und Jugendschutz

Jedes Kind hat das Recht, sich sicher zu fühlen
und glücklich aufzuwachsen.

Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung sind gesetzlich verboten!

Die Fachstelle Kinder- und Jugendschutz des Landkreises bietet persönliche, telefonische und Online-Beratungen zum Thema Kinder- und Jugendschutz an.
Diese Beratungen sind kostenfrei und können pseudonymisiert durchgeführt werden.

Zudem haben alle Personen, die beruflich, nebenamtlich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, einen gesetzlichen Anspruch auf Fachberatung, um das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und zu einer größeren Handlungssicherheit zu gelangen. Sie können sich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Fragen zur Einschätzung von Kindeswohl­gefährdung an die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ für Kinderschutz wenden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier. 

Aufgaben Fachstelle Kinder- und Jugendschutz

  • junge Menschen zu unterstützen und zu schützen
  • ineinander überfließende Prozesse ohne Altersgrenzen
  • Beratung allgemein zum Thema Kinder- und Jugendschutz
  • Beratung § 8 a und § 8 b STGB VIII
  • Schaffung von Angeboten
  • Aufklärung
  • Sensibilisierung
  • Präventionsarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit

Beratung § 8 a und § 8 b STGB VIII

  • durch „Insoweit erfahrene Fachkraft“
  • kostenfrei und pseudonymisiert
  • im Bundeskinderschutzgesetz geregelt
  • Einschätzung, ob eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen vorliegt
  • Planung der nächsten Handlungs­schritte
  • Überlegung, welche Hilfen für die Familien geeignet sein könnten und wie auf die Hilfen hingewiesen werden kann
  • Unterstützung bei der Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und Eltern in die Gefährdungseinschätzung
  • Information, wann das Jugendamt benachrichtigt werden muss
  • Begleitung bei der Vorbereitung von Gesprächen mit den Eltern und dem Kind bzw. dem Jugendlichen
  • Unterstützung bei der Meldung an die zuständigen Mitarbeitenden des Jugendamtes
  • Unterstützung bei der Kooperation mit anderen Institutionen

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg stellt den Meldebogen zur Dokumentation einer möglichen Kindeswohlgefährdung direkt hier zur Verfügung.

Kontakt
Fachstelle Kinder- und Jugendschutz
Susann Fuhrmann
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow
05841 / 120-349
kinderschutz@luechow-dannenberg.de

Schützen Sie Kinder und Jugendliche durch Ihr Handeln! Kümmern Sie sich um Betroffene und suchen Sie Hilfe.

Eine eigens ergerichtete Homepage (www.dan-kinder-jugendschutz.de) zum Thema Kinder- und Jugendschutz steht allen Kinder & Jugendlichen, BürgerInnen, Fachkräften und Ehrenamtlern zur Verfügung. Auf dieser Homepage finden Sie Informationsmaterial, Formulare, Handlungsschritte, Links, AnsprechpartnerInnen, Veranstaltungen und Aktuelles.

Angebote für werdende Eltern und Kinder bis zum zweiten Lebensjahr

In enger Zusammenarbeit mit dem Elternforum Mobile Elternbildung bietet das Familienservice-Büro in verschiedenen Orten Schwangeren-Frühstücke und Krabbelgruppen. Diese Treffs bieten die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Schwangeren, Müttern und Vätern sowie Information und Beratung.

Angebote für Schwangere und Mütter und Väter mit Kindern bis zum 2. Lebensjahr: Über die Gruppen an verschiedenen Standorten informiert ein Flyer im PDF-Format (Stand: Jun. 2024)

Die Angebote sind kostenfrei und unverbindlich. Nähere Infos erhalten Sie im Familien-Service-Büro unter Tel.: 05841 / 120-350

Adresslisten

Unterstützung durch eine Familienhebamme oder eine Familienkrankenschwester

Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes Ereignis. Manchmal gibt es aber Fragen und Unsicherheiten im Umgang mit dem neuen Erdenbürger, manchmal fühlen Eltern sich überfordert und suchen Unterstützung.

Zwei Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und eine Familienhebamme begleiten und unterstützen Sie im häuslichen Umfeld bei allen Fragen zur Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren ihres Kindes.

Kontakt:

Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
Tel: 05841 / 120-436 bzw. 05841 / 120-437
Mobil: 0176 434 131 45 bzw. 0159 06 1864 73
E-Mail: familien-service-buero@luechow-dannenberg.de

Familienhebamme
Katja Tempel
Tel: 05844 - 976 24 97
Mobil: 0160-44 00 206
E-Mail: katja.tempel@jpberlin.de