Das Elterngeld verbessert die wirtschaftliche Situation junger Eltern. Mit dieser finanziellen Unterstützung des Staates können sich Mütter und Väter im ersten Lebensjahr des Kindes mehr Zeit für ihre Familie nehmen.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie betreuen oder erziehen ihr Kind nach der Geburt selbst
- Sie sind nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig
- Sie leben mit ihrem Kind in einem Haushalt
- Sie haben ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Weitere Informationen zu den neuen Einkommensgrenzen ab 1. April 2024.
Folgende Möglichkeiten stehen für Ihren Elterngeldantrag zur Verfügung:
1. ElterngeldDigital
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.
2. Antragsformular in Papierformat
Das Antragsformular in Papierformat erhalten Sie ausschließlich bei Ihrer örtlich zuständigen Elterngeldstelle.
3. Interaktive Antragsvordrucke
Alternativ können Sie auf dieser Seite ein interaktives Antragsformular aufrufen.
Dokumente zum Herunterladen
für ab dem 1. Januar 2024 geborene Kinder:
für ab dem 1. Januar 2023 geborene Kinder:
Betreuungsgeld gibt es nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 entschieden, dass die Regelungen zum Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoßen.
Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 57 - Soziales und wirtschaftliche Hilfen
Tel.: 05841 / 120-201
E-Mail: eeg@luechow-dannenberg.de
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.