Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis.
Die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständigen Erwerben, Vertreiben oder Überlassen von Schusswaffen oder Munition im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens wird von der zuständigen Stelle erteilt. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Es muss ein Waffenhandelsbuch geführt werden, aus dem die Art und Menge der Schusswaffen, ihre Herkunft und ihr Verbleib hervorgeht.