Wenn die Versicherung Ihrer Angehörigen endet, müssen Sie diese von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse abmelden. Dazu stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau einen Fragebogen bereit:
- Fordern Sie den Fragebogen telefonisch bei der der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an oder
- laden Sie Ihn von deren Internetseite herunter
Die Abmeldung ist schriftlich oder persönlich möglich:
Schriftlich:
- Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus und stellen Sie die benötigten weiteren Unterlagen zusammen.
- Senden Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die angegebene Rücksendeadresse.
Persönlich im Beratungsgespräch:
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei
- der Landwirtschaftlichen Krankenkasse,
- der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder
- einer Beratungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
- In der jeweiligen Geschäftsstelle füllen Sie den Fragebogen gemeinsam mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter aus.
Telefonische Beratung:
- Rufen Sie die Service-Nummer der SVLFG an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden. Dort wird man Ihre Fragen beantworten und Ihnen den Fragebogen übersenden.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau prüft die Voraussetzungen für das Ende der Versicherungspflicht nach der Abmeldung.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über das Ende der Versicherungspflicht Ihrer Mitarbeitenden Familienangehörigen.
Hinweis: Die erforderlichen Angaben kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie machen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Krankenkasse oder Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.