Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten bezogen auf einen
Sie verwalten inländische OGAW oder inländische AIF.
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 190,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).
Für Sie gibt es keine Fristen.
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium der Finanzen