Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine obere Bundesbehörde und ist, durch die Registerbehörde Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), beauftragt Auskünfte über gespeicherte Daten von betroffenen Personen aus dem Ausländerzentralregister zu erteilen.
Im allgemeinen Datenbestand des Ausländerzentralregisters (AZR) sind die Daten der Ausländerinnen und Ausländer gespeichert, die sich nicht nur vorübergehend, das heißt mindestens 3 Monate in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben oder bei denen ein anderer gesetzlich festgelegter Anlass für eine Datenspeicherung vorliegt, wie z. B. eine Asylantragstellung. Die separat geführte Visadatei enthält hingegen die Daten der Visumantragsteller, die im Regelfall nur kurz in Deutschland bleiben.
Mit der Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister erhalten Sie Informationen darüber, welche Daten von Ihnen im Ausländerzentralregister gespeichert sind. Gespeicherte Daten können unter anderem sein:
- Name
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- Angaben zum Ausweispapier
Hinweis: Es können gegebenenfalls mehr oder andere Daten erforderlich sein.
Die Daten, die von Ihnen als Ausländerin oder Ausländer gespeichert werden, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen bestimmt.
Ihr Recht auf Auskunftsersuchen dient der Transparenz und dem Datenschutz. Sie können die Richtigkeit Ihrer Daten überprüfen und diese gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle berichtigen lassen.
Auf diese Weise können Sie zudem Informationen über eventuell über Sie vorliegende Einreisesperren und die veranlassende Stelle erhalten.
Ihren Antrag auf Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister reichen Sie online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein.