Dem Landkreis Lüchow-Dannenberg obliegt die Überwachung der Tiergesundheit von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie die Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen.
Vorsorge und Bekämpfung
Der Landkreis überwacht betriebliche Hygienemaßnahmen, Impfprogramme und bekämpft ausgebrochene anzeigepflichtige Tierseuchen. Rechtsgrundlagen sind beispielsweise die Schweinehaltungshygiene-Verordnnung, die Geflügelpest-Verordnung, die BHV1-Verordnung, die BVDV-Verordnung, die Brucellose-Verordnung, die Leukose-Verordnung und die Bienenseuchen-Verordnung.
Tierkörperbeseitigung und tierische Nebenprodukte
Der Landkreis überwacht den Umgang mit und die Entsorgung von toten landwirtschaftlichen Nutztieren (incl. Pferden), Schlachtabfällen und anderen tierischen Nebenprodukten (Gülle, Hühnertrockenkot, Zulassung von Biogasanlagen). Als Rechtsgrundlagen dienen beispielsweise die die Verordnung (EG) 1069/2010 und das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz.
Kennzeichnung, Dokumentation
Der Landkreis überwacht die Registrierung und Kennzeichnung (Ohrmarken, Equidenpass) sowie Bestandsregister bei landwirtschaftlichen Nutztieren. Ohrmarken für Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen sind zu beziehen über die VIT Verden. Rechtsgrundlage hierfür ist unter anderem die Viehverkehrs-Verordnung.
Auslandsreisen mit Heimtieren
Der Landkreis ermächtigt die Tierärzte für die Ausstellung von Heimtierausweisen.
Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 39 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Tel.: 05841 / 120-288
Tel.: 05841 / 120-286
E-Mail: veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de