Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (Fachdienst 39 – Veterinärwesen und Verbraucherschutz) ist vorrangig für den Schutz von Tieren in schlechter Haltung zuständig. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Aufgaben auf dem Gebiet des Tierschutzes.
Haltung von Haustieren
Zu den Haustieren zählen unter anderem Hund, Katze, Ziervögel, Heimtiere und Exoten. Als Rechtsgrundlagen dienen beispielsweise das Tierschutzgesetz und die Tierschutzhundeverordnung.
Erlaubnispflichtige Tierhaltungen
Der Landkreis erteilt die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz unter anderem für Reit-und Fahrbetriebe, die Zucht von Tieren (außer im landwirtschaftlichen Bereich), Tierheime, Hundeschulen, den Zoofachhandel und Zirkusbetriebe. Rechtsgrundlage ist unter anderem das Tierschutzgesetz.
Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg überwacht die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren. Hierzu zählen Tiere, die zur Lebensmittelgewinnung dienen oder von denen Produkte gewonnen werden und die von anzeigepflichtigen Tierseuchen betroffen sein könnten. Rechtsgrundlagen sind unter anderem das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztier-Haltungsverordnung.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. bieten auf ihren Internetseiten diverse Merkblätter zur Haltung von Nutztieren: www.tierschutz-tvt.de
Gewerbliche Tiertransporte
Dem Landkreis Lüchow-Dannenberg überwacht die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen beim Transport von Tieren. In diesem Zusammenhang kommen unter anderem das Tierschutzgesetz, die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und die Tierschutztransport-Verordnung als Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
Tierschutz beim Schlachten
Der Landkreis überwacht auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Schlachtvorgang. Rechtsgrundlagen sind hier beispielsweise das Tierschutzgesetz, die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 und die Tierschutzschlacht-Verordnung.
Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 39 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Tel.: 05841 / 120-286
Tel.: 05841 / 120-293
E.Mail: veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de
Ein grundsätzlicher Hinweis: Fundtiere unterliegen der Zuständigkeit der Gemeinden, Wildtiere der des Landkreises Lüchow-Dannenberg (Fachdienstes 67).