Seit 1957 wird in jedem Jahr 1% der Bevölkerung in Privathaushalten nicht nur in
Niedersachsen, sondern deutschlandweit ausgewählt und zu den Themen Haushalt,
Familienstand, Beruf und Ausbildung sowie zur Wohnsituation befragt. Bei dieser
repräsentativen amtlichen Haushaltsbefragung handelt es sich um die „kleine
Volkszählung“, besser bekannt als Mikrozensus. Der Mikrozensus wird von den
Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt,
somit auch im Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN).
Auch im Verlauf des Jahres 2023 finden wieder Haushaltsbefragungen in der
Samtgemeinde Elbtalaue statt. Betroffen sind die folgenden Städte /
Gemeinden: Dannenberg (Elbe), Hitzacker (Elbe), Neu Darchau, Karwitz,
Jameln und Gusborn.
Aus Kapazitätsgründen und zur Wahrung des Datenschutzes verzichtet das
LSN ab diesem Jahr darauf, die Straßen, in denen die Befragung durchgeführt
wird, bekannt zu machen.
Es folgen nun einige Informationen zum Ablauf und zum Erhebungsverfahren des Mikrozensus:
In Niedersachsen werden jährlich ca. 38.000 Haushalte befragt. Unter einem (Privat-)
Haushalt wird im Mikrozensus eine Personengemeinschaft verstanden, die
zusammenwohnt und eine wirtschaftliche Einheit bildet. Es bilden also alle Personen,
die gemeinsam wohnen und wirtschaften einen Haushalt, unabhängig davon, ob es
sich um eine Lebensgemeinschaft, eine Familie oder Haushaltsmitglieder handelt,
die nicht in einer Beziehung stehen. Aber auch Personen, die alleine wohnen und für
sich wirtschaften, bilden als Alleinstehende einen Haushalt. Lebt eine Person mit
anderen Personen zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft zusammen, in der jeder
getrennt wirtschaftet, so bildet jede für sich wirtschaftende Person einen Haushalt.
Haushalte mit mehreren Wohnsitzen, also zum Beispiel einem Haupt- sowie einem
oder mehreren Nebenwohnsitzen werden mehrfach gezählt. Ein Privathaushalt muss
auch nicht nur auf eine einzelne Lebensform beschränkt sein. So können in einem
Haushalt also zum Beispiel auch ein Ehepaar ohne Kinder und eine alleinerziehende
Person mit Kind leben.
Um eine repräsentative Stichprobe und damit gültige Daten für alle
Bevölkerungsgruppen zu erhalten, besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht nach
dem Mikrozensusgesetz. Das heißt, in einem für den Mikrozensus ausgewählten
Haushalt müssen alle Personen Auskunft geben, egal in welchem Alter sie sind oder
in welcher Lebenssituation.
Ausgewählt werden für den Mikrozensus genau genommen nicht einzelne
Haushalte, sondern Gebäude und Gebäudeteile, in denen Personen wohnen oder in
denen sich Gemeinschaftsunterkünfte befinden. Diese Auswahl geschieht nach
einem festgelegten mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Die erhobenen
Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesstatistikgesetz
und werden nur für statistische Zwecke verwendet, somit ist die Befragung absolut
vertraulich.
Welche Daten erhebt der Mikrozensus zu Haushalten
in Niedersachsen und wie oft findet diese Erhebung statt?
Der Mikrozensus bezieht sich auf viele verschiedene Lebensbereiche der
Bevölkerung. So erfasst er zum Beispiel den Bildungsstand und die
Einkommenssituation von Menschen in Deutschland und erlaubt gleichzeitig, diese
verschiedenen Bereiche in Relation zu setzen. Durch diese Erhebung soll ein
möglichst umfassendes Bild der Lebenssituationen der Privathaushalte gewonnen
werden.
Es ist das Ziel dieser Erhebung, die Bevölkerungsstruktur und die wirtschaftliche und
soziale Lage der Menschen in Deutschland und auch in Niedersachsen im Zeitverlauf
festzuhalten. Um genaue Ergebnisse zu ermitteln und Veränderungen und
Entwicklungen in Haushalten feststellen zu können, findet die Befragung nicht nur
einmal, sondern bis zu vier Mal in Folge bei einem Haushalt statt.
Grundsätzlich werden im Mikrozensus persönliche Angaben wie zum Beispiel der
Name und die Anschrift erfragt. Solche Daten sind sogenannte Hilfsmerkmale und
dienen nur der Organisation der Befragung im LSN. Diese Hilfsmerkmale werden
strikt von den restlichen Daten und Erhebungsmerkmalen, also den Antworten der
Haushalte auf die gestellten Fragen, getrennt gespeichert, vor Zugriffen geschützt
und natürlich vertraulich behandelt. Die Hilfsmerkmale werden gemäß dem
Mikrozensusgesetz spätestens nach Abschluss der Aufbereitung der letzten
Folgeerhebung gelöscht. Die Erhebungsunterlagen der letzten Befragung werden
nach der vollständigen Aufbereitung der Daten vernichtet.
Die Mikrozensusbefragung besteht aus einem Kernfrageprogramm und weiteren
Erhebungsteilen zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu den Lebensbedingungen und dem
Einkommen sowie zur Internetnutzung. Alle Haushalte, die im Mikrozensus befragt
werden, füllen das Kernfrageprogramm aus. Haushalte, die im Rahmen sogenannter
Unterstichproben ausgewählt worden sind, erhalten zusätzlich einen weiteren
Erhebungsteil.
Jährlich werden folgende Daten im Kernfrageprogramm abgefragt:
- Angaben zu den Haushaltsmitgliedern (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migration),
- Erwerbstätigkeit, Beruf und Arbeitssuche,
- Kinderbetreuung,
- Schule, Studium,
- Aus- und Weiterbildung,
- Lebensunterhalt, Einkommen,
- Altersvorsorge und
- Internetnutzung.
Außerdem werden alle vier Jahre auch Daten zur
- Wohnsituation,
- Krankenversicherung,
- zum Pendlerverhalten und
- zur Gesundheit
erhoben.
Weitere Erhebungsteile:
Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung enthält vertiefende Fragen zur
Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche und Weiterbildung, um zum Beispiel die Ursachen für
Befristungen und Arbeitslosigkeit analysieren zu können.
Im Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen liegt der Fokus vor
allem auf den Aspekten Einkommensverteilung, Armut und soziale Ausgrenzung.
Deshalb werden die Kernprogrammfragen zu Wohnsituation und zum Einkommen
durch die Erhebung von Daten zu materiellen Entbehrungen, sozialer Teilhabe und
Gesundheit vertieft.
Der Erhebungsteil zur Internetnutzung fragt vor allem die Art, Häufigkeit und den
Zweck sowie die möglichen Bedenken bei der Internetnutzung ab, um den
Digitalisierungsstand der Bevölkerung in Niedersachsen festhalten zu können.
Fragen zur Erwerbstätigkeit und Beschäftigung sowie zu Einkommen und
Lebensbedingungen und zur Internetnutzung erhebt nicht nur Deutschland, sondern
seit 1968 auch alle EU-Staaten. Die Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt,
die Einkommensverteilung und Armutsgefährdung sowie die materiellen
Entbehrungen, soziale Teilhabe und der Digitalisierungsstand lassen sich dadurch
international vergleichen.
Was passiert mit den Daten zu den Privathaushalten
in Niedersachsen und wer nutzt sie?
Die Ergebnisse des Mikrozensus in Niedersachsen nutzen vor allem Politik,
Wissenschaft, Wirtschaft und die Öffentlichkeit. Sie dienen dabei als Grundlage für
Entscheidungen, Analysen und zur objektiven Meinungsbildung. Gebraucht werden
sie zum Beispiel für die Anpassung des Eltern- oder Wohngeldes und der Rente.
Auch in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der
Länder sowie in den Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung fließen die
Ergebnisse ein.
Beim Mikrozensus werden die anonymisierten Antworten aller Befragten
zusammengefügt, ausgewertet und auf die Bevölkerung der einzelnen Länder sowie
die Gesamtbevölkerung Deutschlands hochgerechnet. Gibt es in einer
Befragungskategorie nur sehr wenige Fälle, werden die Ergebnisse gesperrt und
somit nicht veröffentlicht. Letztendlich ergeben sich also anonyme,
zusammengefasste und hochgerechnete Ergebnisse, bei denen Rückschlüsse auf
einzelne Personen nicht möglich sind.
Die Ergebnisse der Mikrozensus-Befragung werden in Form von Tabellen,
Pressemitteilungen, Berichten und grafischen Darstellungen auf den Webseiten der
statistischen Landesämter und des Bundesamtes veröffentlicht. Sie lassen sich auch
in der Datenbank GENESIS-Online und in gedruckter Form, zum Beispiel im
Statistischen Monatsheft Niedersachsen des LSN, abfragen. So stehen die Daten
nicht nur interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch der Regierung, dem
Parlament, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien zur Verfügung.