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10.01.2019 - Bestandserhebung – mehr als eine „Volkszählung“

Gemeldete Mitgliedschaften sind Basis für die Finanzen

Alljährlich sind alle im Kreis- bzw. LandesSportBund organisierten Vereine verpflichtet, ihre Mitgliedschaften zum Stichtag 1. Januar in einer Bestandserhebung (BE) zu melden. Diese Meldung ist in einem Online-Portal beim LSB abzugeben, das vom 20. Dezember bis zum 31. Januar geöffnet ist, und sie ist erheblich mehr als nur eine Auflistung der Mitgliedschaften, die nach Geschlecht, Geburtsjahrgang oder Sportart erfolgt.

Die Anzahl der gemeldeten Mitgliedschaften ist natürlich für den Verein selbst die finanzielle Basis wegen der erhobenen Beiträge, sie zeigt aber auch, wo der Verein seine sportlichen Angebote anpassen muss oder wie der Einsatz von Übungsleitern vorzunehmen ist. Auch für den KSB ist diese BE wichtig, weil sie zunächst die finanzielle Basis liefert und die Stärke der einzelnen Sportarten aufzeigt.

Der KSB erhält aber die meisten Haushaltsmittel  vom LSB und reicht sie dann weiter an die angeschlossenen Vereine oder Fachverbände. Die vom LSB gewährten Finanzmittel beinhalten meist einen Sockelbetrag sowie einen von der Mitgliederstärke bestimmten Anteil.

Als Beispiel mögen die Übungsleitergelder dienen. Der vom LSB gezahlte Beitrag wird gemäß der gemeldeten ÜL-Einsätze nach einem Verteilungsschlüssel an die Sportvereine überwiesen. Auch der Landkreis gewährt im Rahmen seiner Sportförderung einen Zuschuss zur ÜL-Finanzierung, der sich wiederum an der Höhe des LSB-Zuschusses orientiert. Sinkende Mitgliedszahlen führen zur Senkung dieser Zuschüsse und damit zur Reduzierung der Gelder, die an die Vereine fließen.

Ähnliches gilt für andere Bereiche, z.B. Sportstättenbau oder Sanierung. Die einfache Konsequenz kann  also nur sein, eine korrekte Bestandsmeldung abzugeben und alle Aktiven und Passiven, Förder- und Ehrenmitglieder zu melden und jeden Einzelnen mindestens einer Sportart zuzuordnen. Nur wenn ein Mitglied absolut nicht zuzuordnen ist, muss es in der Spalte C aufgelistet werden und wird dann mit einem Sonderbeitrag abgerechnet.

Am 10. Januar ist die Hälfte der BE-Meldefrist erreicht, bisher haben aber nur 20 Vereine gemeldet, das ist weniger als ein Drittel unserer Sportvereine. Es bleibt aber noch genügend Zeit. Bei Fragen oder Problemen hilft Ihnen gerne unser Geschäftsführer K.-H. Ahlers, den sie im Bedarfsfall rechtzeitig kontaktieren können – aber bitte nicht erst am 31. Januar!

Ich hoffe auf ein ehrliches und gutes Meldeergebnis 2019 und verbleibe
mit freundlichen Grüßen!
H.-J. Bosselmann, KSB-Vorsitzender