Bekanntmachung
Am Freitag, 16. Juni 2023 um 18:30 Uhr findet im Gasthaus Grönecke, 29451, Breese in der Marsch, Dannenberg der Kreissporttag vom KreisSportBund Lüchow-Dannenberg statt.
Aus der KSB Satzung:
§ 12 Kreissporttag
1. Die den Mitgliedern in Angelegenheiten des KSB zustehenden Rechte werden auf dem
Kreissporttag als oberstem Organ des KSB durch Beschlussfassung der anwesenden
Stimmberechtigten wahrgenommen.
2. Er setzt sich zusammen aus:
a) den Delegierten der Vereine, und zwar je angefangene 300 Vereinsmitglieder
eine Stimme;
b) den Kreisfachverbänden durch Ihre Vertretung (mit jeweils einer Stimme)
c) den Ehrenmitgliedern;
d) den Mitgliedern des Vorstandes des KSB
e) den Vertretungen der außerordentlichen Mitglieder (ohne Stimmrecht).
3. Alle stimmberechtigten Vertretungen bzw. Delegierten haben eine Stimme, die nicht
übertragbar ist.
§ 13 Zusammentreten und Vorsitz
1. Der ordentliche Kreissporttag tritt in der Regel alle 2 Jahre im 1. Halbjahr zusammen.
Die Einladung zum ordentlichen Kreissporttag erfolgt durch Bekanntmachung auf der
Homepage des KSB und in der Elbe-Jeetzel-Zeitung 6 Wochen vor dem Kreissporttag.
Anträge an den Kreissporttag müssen 2 Wochen vor dem Kreissporttag dem Vorstand
schriftlich vorliegen, wobei diese Antragsfrist für einfache Anträge wie für
Satzungsänderungsanträge gleichermaßen gilt.
Der Kreissporttag wird vom Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen unter Bekanntgabe
der vorläufigen Tagesordnung schriftlich einberufen. Dringlichkeitsanträge beim
Kreissporttag sind nur zugelassen, wenn mindestens eine 2/3 - Mehrheit die
Dringlichkeit bejaht.
Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung sind ausgeschlossen.