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Nachhaltigkeit-Wir für Morgen. LSB stellt Förderprogramm auf.

Merkblatt zum Förderprogramm: Nachhaltigkeit - Wir für morgen
Förderung von nachhaltigen Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport
Die Förderung von nachhaltigen Maßnahmen soll Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind, dabei unterstützen, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement im und um den organisierten Sport zu stärken. Ziel der Maßnahmen ist neben einem starken Beitrag zur Erreichung der 17 Nachhaltig-keitsziele die Begeisterung und Bindung von engagierten und ehrenamtlich aktiven Menschen im Sportverein bzw. die Gewinnung neuer Mitglieder, z.B. durch eine erhöhte Reputation der Sportorganisation aufgrund des nachhaltigen Handelns.
Antragstellende können bis zu 500 Euro per Antrag erhalten, pro Antragstellenden können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr gestellt werden. Die Maßnahmen sind miteinander kombinierbar, d.h. die einzelnen Maßnahmen werden separat abgerechnet, können aber im Verbund eine umfangreichere Maßnahme ergeben.
Die Anträge sind ausschließlich als Scan per E-Mail an fdilger@lsb-niedersachsen.de zu richten.
Förderfähige Maßnahmen können z.B. sein:
- Müllsammelaktion der 1. Herrenmannschaft zum Clean Up Day rund um das Vereinsgelände, der Kanujugend auf dem Wasser oder der Outdoor-Trainingsgruppe im Wald
- Implementierung einer Arbeitsgruppe im Sportverein zum Thema Nachhaltigkeit (Anschaffung von (Info)Materialien, Moderation des Prozesses, Exkursionen, Beratung durch Experten)
- Ein Workshop mit der Arbeitsgruppe bzw. ehrenamtlich Engagierten des Sportvereins und Interessierten zur Sensibilisierung für soziale Nachhaltigkeit
- Eine Veranstaltung zu fair produzierten Sportmaterialien mit inkludierter Kleidertauschbörse oder zur umweltgerechten und klimaangepassten Ausgestaltung des Vereinsgeländes incl. gemeinsamer Aktion wie Baum- oder Heckenpflanzung etc.
- Social Media Kampagne zur Informierung der Menschen im Sportverein und in der Nachbarschaft über das Nachhaltigkeitsprojekt in der Sportorganisation
- Weitere Ideen: https://vereinshelden.org/engagieren/ideenboard/
Förderfähige Ausgaben in diesem Zusammenhang können z.B. sein:
- Raummiete, Verpflegung, Honorare für Referenten/Referentinnen (gem. Richtlinie 2.6.3), Honorare für Helfer/Helferinnen (max. 10,- Euro/Zeitstunde), Fahrtkosten (gem. Ziffer 1 der Allgemeinen Abrechnungs- bestimmung des LSB), Anschaffung von Materialien zur Umsetzung von nachhaltigen Projekten/Veranstaltungen (z.B. Saatgut, Mülltonne – Upcycling zur Pfandsammeltonne), Materialien zur Umsetzung von Öffentlichkeitskampagnen (z.B. Erarbeitung von Informationen/Materialien, Layouterstellung, Druckkosten)
Angeschaffte Materialien müssen, sofern möglich, nachhaltig und fair produziert sein.
Nicht förderfähig sind:
- Veranstaltungen aus dem laufenden sportlichen Übungsbetrieb oder Wettkampfsport
- Anschaffung neuer energieeffizienter Geräte (z.B. Laptop oder Kühlschrank)
Hinweis zum Nachweis bei Veranstaltungen, Workshops und Besprechungen:
- Eine Einladung mit Ort, Uhrzeit, Thema und Dauer muss nachgewiesen werden
- Bei geschlossenen Veranstaltungen muss eine Teilnehmerliste nachgewiesen werden
- Für Honorarabrechnungen und Reisekosten muss von der abrechnenden Person jeweils einzeln der beigefügte Vordruck verwendet werden
Wichtige Hinweise:
Bei Fragen und Unklarheiten z.B. ob etwas förderfähig ist, bitte im Voraus Kontakt mit dem LandesSportBund Niedersachsen e.V. aufnehmen (Ansprechpartner: Frederik Dilger, 0511 – 1268 227).
Die Vorlage von Ausgabebelegen im Rahmen der Abrechnung ist als Kopie erforderlich. Die Originalbelege für die förderfähigen Ausgaben in Höhe von bis zu 500 Euro sind zehn Jahre vom Antragsteller aufzubewahren und im Falle einer Prüfung vorzulegen. Eigenbelege des Mittelempfängers sind nicht abrechnungsfähig. Alle Rechnungen müssen auf den Verein ausgestellt und die Leistung bzw. Lieferung innerhalb des Förderzeitraums erfolgt sein. Geförderte Maßnahmen dürfen nicht direkt im Rahmen einer anderen Förderung aus der Finanzhilfe des Landes an den LSB bezuschusst werden (Ausschluss einer Doppelförderung). Auf die Gültigkeit von Ziffer 10 „Grundsätzliche Regelungen“ der Allgemeinen Abrechnungsbestimmung für den LSB wird hingewiesen.