Zahlreiche bislang verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen sind inzwischen ausgelaufen. Seit dem 1. Februar 2023 ist die Pflicht zur 5-tägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung entfallen. Nichtsdestotrotz sollten Personen mit Corona-typischen Symptomen weiterhin Testungen durchführen und im Krankheitsfall zu Hause bleiben, sowie Kontakte reduzieren.
Weitere Informationen finden Sioe hier: corona-virus